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Die Suche nach der genetischen Herkunft

In diesen Tagen werden die ersten Kinder volljährig, die nach 2001 einer Samenspende entsprungen sind. Seit damals verbietet das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung die anonyme Samenspende in der Schweiz. Die Betroffenen haben das Recht, ab ihrem 18. Geburtstag zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist, und können dafür einen Antrag beim Bundesamt für Zivilstandswesen stellen. Das Antragsformular und die Antworten zu den häufigsten Fragen stehen auf der Webseite des Bundesamtes zur Verfügung.

Die Kommission FertiForum der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Sexuelle Gesundheit Schweiz empfehlen Betroffenen, vorgängig ein Gespräch mit einer Fachperson in Anspruch zu nehmen, die sie in diesem Prozess und in ihren Überlegungen begleiten. Für die psychosoziale Begleitung einer durch Samenspende gezeugten Person, die Auskunft über den Spender verlangt, sowie ihrer Eltern oder auch des Spenders haben die Fachpersonen von FertiForum Leitfäden entwickelt und stellen diese auf Anfrage zur Verfügung (fertiforum@sgrm.org).

Quelle: Medienmitteilung von Sexuelle Gesundheit Schweiz vom 16. September

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