Das Parlament hat 2016 das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) verabschiedet. Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung von Mitte Oktober das Ausführungsrecht zum GesBG in die Vernehmlassung geschickt. Das neue GesBG regelt die Hochschulausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik, Optometrie und Osteopathie sowie die Berufsausübung. Die für jeden Beruf besonderen Aspekte des Anforderungsprofils werden in der Verordnung zu den berufsspezifischen Kompetenzen aufgeführt. Die Kompetenzen bilden die Grundlage für die Akkreditierung der jeweiligen Studiengänge der Fachhochschulen.
Eine weitere Verordnung präzisiert die Bestimmungen über die Daten, die im künftigen Gesundheitsberuferegister enthalten sind. Dieses umfasst die Ausbildungsabschlüsse und Angaben zur Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsfachpersonen und dient der Information und dem Schutz der Patientinnen und Patienten. Das Register wird vom Schweizerischen Roten Kreuz geführt.
Die Verordnung zur Anerkennung legt schliesslich fest, unter welchen Voraussetzungen ausländische Bildungsabschlüsse anerkannt werden. Zudem wird geregelt, welche Abschlüsse nach bisherigem Recht den heutigen zur Ausübung des Berufes gleichgestellt sind. Mit dem GesBG werden auch die Verordnungen des Medizinalberufegesetzes und des Psychologieberufegesetzes angepasst.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit vom 10. Oktober