Was der Nationalrat bereits 1996 befürwortete und zwischenzeitlich x-mal abgelehnt wurde, fand im Dezember 2022 im Ständerat die nötige Mehrheit. Der Bundesrat wird beauftragt, das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung im ZGB zu verankern. Ein starkes Signal für den Schutz der Kinder in der Schweiz.
Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hatte die Schweiz wiederholt dringlich dazu aufgefordert: Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung gehört ins Gesetz! 23 der 27 EU-Staaten haben bereits ein solches Gesetz. Die Schweiz ist jetzt weltweit das 65. Land, welches das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert. «Auch wenn das Anliegen nochmals als konkrete Vorlage von der Bundesversammlung angenommen werden muss, wird das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Gesetz auch in der Schweiz bald Realität», freute sich Stiftungsratspräsidentin Yvonne Feri. Damit die neue gesetzliche Regelung eine möglichst starke präventive Wirkung entfalten kann, empfiehlt Kinderschutz Schweiz, die Einführung mit entsprechenden Informationskampagnen zu begleiten.