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EPD: Bundesrat ermöglicht grössere Anbieter

Zurzeit befinden sich in der Schweiz neun Stammgemeinschaften im Aufbau. In solchen schliessen sich Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen zusammen, um den Patientinnen und Patienten die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers (EPD) zu ermöglichen. Die Stammgemeinschaften erhalten vom Bund Finanzhilfen, um das EPD bis nächstes Jahr einzuführen. Je grösser eine Stammgemeinschaft, desto mehr Unterstützung erhält sie. Nun hat der Bundesrat die Obergrenze von zwei auf vier Mio. Einwohner/innen erhöht, und damit ebenfalls die Finanzhilfen. Er möchte überkantonal tätige Stammgemeinschaften ermöglichen und damit die flächendeckende Einführung des EPD vereinfachen.

Mit dem EPD sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Akutspitäler, Rehabilitationskliniken und psychiatrische Kliniken müssen sich dem EPD bis April 2020 anschliessen, Pflegeheime und Geburtshäuser bis April 2022.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 8. März 2019

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