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Expertinnenbericht zur geburtshilflichen Notfallversorgung im Kanton Bern

Die Berner Fachhochschule hat für die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern einen Bericht zur Notfallversorgung in den Geburtshäusern erarbeitet. Darin zeigen sie eine Alternative zur bisherigen zeitlichen Vorgabe für die ärztliche Notfallintervention in Geburtshäusern auf. «Mit unserer evidenzbasierten Vorgehensweise konnten wir die Politik von der Alternative überzeugen», sagte die Co-Autorin der Studie Prof. Dr. Eva Cignacco, «das ist ein gutes Beispiel, wie Hebammenwissenschaft die Praxis beeinflussen kann».

Der Artikel 44 wird so rasch als möglich modifiziert und auf eine sinnvolle Regelung für die Geburtshäuser angepasst. Die neue Regelung wird per 1.1.2023 in Kraft treten. Das ist ein grosser Schritt und Grund zur Freude.

Pressemitteilung der Berner Fachhochschule vom 22. September und vollständiger Bericht 

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