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Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt: erster Staatenbericht

In ihrem ersten Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention fasst die Schweiz ihr Engagement im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zusammen. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung Mitte Juni gutgeheissen. In der Legislaturplanung 2019 bis 2023 hat er entschieden, die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt als eines der zentralen Handlungsfelder der Gleichstellungsstrategie 2030 zu definieren. Bund und Kantone haben im Rahmen des Strategischen Dialogs «Häusliche Gewalt» eine Roadmap mit Massnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt unterzeichnet, darunter etwa eine zentrale Telefonnummer für Gewaltbetroffene.

Auf kantonaler und kommunaler Ebene wurden ebenfalls zahlreiche Aktions- und Massnahmenpläne zur Umsetzung des Übereinkommens verabschiedet. Und neu soll im Sexualstrafrecht der Tatbestand der Vergewaltigung geschlechtsneutral formuliert und sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person sollen angemessen bestraft werden, auch wenn keine Gewalt oder Drohungen vorliegen.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 18. Juni

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