Frühe Fehlgeburten werden von den Krankenkassen heute wie eine Krankheit behandelt. Komplikationen in der Schwangerschaft werden erst ab der 13. Woche bezahlt. Die Folge: Die betroffenen Frauen sind finanziell benachteiligt, weil sie sich mit einem Selbstbehalt beteiligen müssen oder erst ihre Franchise ausgeschöpft sein muss. So sieht es das Krankenversicherungsgesetz vor.
Das soll sich ändern: Geht es nach dem Nationalrat, soll die Kostenbefreiung während einer Schwangerschaft schon ab der ersten Schwangerschaftswoche greifen. Der Nationalrat hat am 26. September eine entsprechende Motion von Irene Kälin (Grüne/AG) mit 135 zu 44 Stimmen angenommen. Auch der Bundesrat unterstützte den Vorstoss, der nun an den Ständerat geht. Mittels Motion wird die Regierung vom Parlament beauftragt, ihm Gesetzesänderungen vorzulegen. Die heutige Regelung benachteilige Schwangere, die in den ersten zwölf Wochen wegen Komplikationen Behandlungen benötigten, kritisierte Irene Kälin, nachdem die «Aargauer Zeitung» im vergangenen Winter über entsprechende Fälle berichtet hatte. Für sie ist klar: «Schwanger ist schwanger.»
Quelle: «Aargauer Zeitung» vom 27. September