Die Kantone sind heute bereits zuständig für die Zulassung der Ärztinnen und Ärzte zur Berufsausübung. Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sollen sie auch entscheiden können, wie viele ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen. Um eine Überversorgung zu verhindern, können die Kantone neu selber für medizinische Fachbereiche und in bestimmten Regionen Höchstzahlen vorschreiben. Dabei müssen sie sich mit den anderen Kantonen absprechen sowie die Leistungserbringer, die Versicherer und die Versicherten anhören. Wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich ansteigen, dürfen die Kantone zudem die Zulassung blockieren.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit vom 9. Mai 2018