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Parlament verlängert Mutterschaftsurlaub bei kranken Neugeborenen

Wenn ein krankes Baby nach der Geburt länger im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsurlaub machen können. Dieser Meinung sind Ständerat und Nationalrat. Der Ständerat hat Ende November die letzten beiden Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt und die Vorlage am 18. Dezember in der Schlussabstimmung angenommen.

Der Nationalrat hatte in der Herbstsession stillschweigend beschlossen, dass die Mutterschaftsentschädigung verlängert wird, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss. Der Ständerat war hingegen dem Bundesrat gefolgt und wollte, dass die Regelung erst nach drei Wochen Spitalaufenthalt greift. Im Gegensatz zum Ständerat beantragte der Nationalrat zudem, dass nur Mütter Anspruch auf diese Verlängerung der Entschädigung haben, die nach dem Mutterschaftsurlaub nachweislich wieder ins Erwerbsleben zurückkehren wollen. Bei der zweiten Beratung hat der Ständerat nun beide Differenzen ausgeräumt und ist stillschweigend dem Nationalrat gefolgt.

Quelle: ergänzte SDA-Meldung vom 30. November

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