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Patient*innensicherheit in der Gesundheitspolitik

Die Motion 18.4210 von Nationalrätin Ruth Humbel (Die Mitte) wurde in beiden Räten angenommen. Der Bundesrat ist nun am Zug. Damit Gesundheitsfachpersonen in Berichts- und Lernsystemen (z.B. Critical Incident Reporting System, M&M Konferenzen) kritische Ereignisse, Fehler, Risiken und Beinahe-Schäden überhaupt melden, müssen sie sich darauf verlassen können, dass ihre Meldungen vertraulich behandelt werden. Nachdem das Bundesgericht im Jahr 2016 bestätigte, dass kein Schutz vor einer juristischen Nutzung von Meldesystemen existiert, forderte Humbel mittels einer Motion einen gesetzlichen Vertraulichkeitsschutz. Mit dem Ständeratsentscheid Ende September steht der Umsetzung einer entsprechenden Verordnung nichts mehr im Weg. Nun ist also der Bundesrat gefordert, den Inhalt der Motion schnell umzusetzen. Die Stiftung begrüsst die Entscheide der beiden Kammern, die in Richtung eines gesetzlichen Schutzes von Melde- und Lernsystemen geht. Sie weist allerdings auch darauf hin, dass nun die Zeit drängt, denn die Melde- und Sicherheitskultur im Gesundheitswesen hat durch die unklare Vertraulichkeit während der vergangenen fünf Jahren Schaden genommen. Höchste Zeit also, zu handeln.

Quelle: Newsletter Oktober der Stiftung Patientensicherheit Schweiz

Informationen zur Motion

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