Die Versorgungsqualität stellt eine grosse Herausforderung für die öffentliche Gesundheit dar. Studien zeigen, dass bei rund zehn Prozent der Patientinnen und Patienten während einer medizinischen Behandlung ein unerwünschtes Ereignis auftritt und dass etwa die Hälfte dieser Ereignisse verhindert werden könnte. Zur Stärkung und Förderung der Entwicklung der Qualität medizinischer Leistungen verabschiedete das Parlament im Juni 2019 die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Diese Änderung macht eine Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) erforderlich. An seiner Sitzung vom 6. März hat der Bundesrat deshalb das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der KVV eröffnet. Mit dieser Revision sollen die vom Parlament 2019 verabschiedeten Massnahmen umgesetzt werden, die insbesondere die Einsetzung einer Eidgenössischen Qualitätskommission und den Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen den Tarifpartnern vorsehen. Die Änderung tritt voraussichtlich 2021 in Kraft.
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25.03.2020
Qualität im Gesundheitswesen: Bundesrat legt die revidierte Verordnung vor