
Revision des Sexualstrafrechts
In der Schweiz gibt es aktuell Reformüberlegungen zur Einführung eines konsensorientierten Ansatzes in das Sexualstrafrecht. Zwei Änderungen wurden im Ständetrat angenommen: Die «Nein-heisst-Nein»-Regelung – zukünftig gilt als Vergewaltigung, wenn das Opfer nein sagt und sich die Täterperson sich über sie hinwegsetzt, auch wenn dabei keine Gewalt angewendet wird, – sowie die Geschlechtsunabhängigkeit im Strafbestand des sexuellen Übergriffs. Bisher war im Gesetz nur die Frau als Opfer erwähnt. Eine Minderheit im Ständerat war mit der sogenannten «Nein-heisst-Nein»-Regelung nicht einverstanden. Sie plädierte – und mit ihnen Amnesty International und diverse Frauenorganisationen – für die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Regelung. Sie argumentieren, die Anforderungen seien zu hoch, weil ein Opfer nicht immer nein sagen könne. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat. Dieser wird sich in der Herbstsession damit befassen.
Quelle: SRF, 8. Juni