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Schutz vor häuslicher Gewalt auch in Corona-Zeiten gewährleistet

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die aktuelle Situation aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus zu einer Zunahme von häuslicher Gewalt führen kann. Die allgemeine Verunsicherung und fehlende Ausweichmöglichkeiten bei Konflikten in der eigenen Wohnung sind mögliche Ursachen dafür. Derzeit wird in den Kantonen noch keine grundsätzliche Verschlechterung festgestellt. Nach wie vor kümmern sich auf Kantonsebene die Opferhilfe-Beratungsstellen um die Opfer von häuslicher Gewalt. Für Personen, die in der eigenen Wohnung nicht sicher sind, kann weiterhin eine Schutzunterkunft bspw. in einem Frauenhaus vermittelt werden.

Die aktuelle Lage führt auch zu keinen Änderungen in der Strafverfolgung; der Schutz der Opfer hat für die Polizei weiterhin oberste Priorität. Bei Gewaltvorfällen kann die Polizei nach wie vor die Wegweisung einer gewalttätigen Person von ihrem Zuhause verfügen und Gefährdungen von Kindern an die zuständigen Behörden melden. Die Anordnung von Kontakt- und Annäherungsverboten ist weiterhin möglich, und die kantonalen Behörden kümmern sich weiter um Hochrisikosituationen.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 23. März

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