Im Dezember 2019 wurden vier Massnahmen vom Parlament angenommen, um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu verbessern. Die Referendumsfrist ist abgelaufen, ohne dass ein Referendum ergriffen wurde. Léonore Porchet (Grüne/VD) hat deshalb Anfang Juni eine Interpellation eingereicht mit den Fragen: Wie beurteilt der Bundesrat angesichts der Coronavirus-Pandemie, die in unserem Land ihre Spuren hinterlässt und die pflegenden Angehörigen noch stärker belastet, die Situation dieser Menschen? Und auf welche Weise ist er bereit, rascher vorzugehen, damit das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung seine Wirkung so bald wie möglich entfalten kann?
Der Bundesrat nahm Mitte August zur Zufriedenheit der Interpellantin wie folgt Stellung: Für die Umsetzung der im Gesetz vorgesehenen Massnahmen muss das Inkrafttreten in zwei Schritten erfolgen. Die erste Etappe betrifft die rasch umsetzbaren Gesetzesänderungen. In der zweiten Etappe geht es um die Einführung der Erwerbsausfallentschädigung für den 14-wöchigen Betreuungsurlaub für Eltern schwerkranker Kinder. Bei dieser zweiten Etappe ist ein Inkrafttreten erst per 1. Juli 2021 statt wie vorgesehen per 1. Januar 2021 möglich. Denn seit Mitte Mai 2020 liegt der Fokus der mit der Durchführung der neuen Leistung betrauten Ausgleichskassen auf der Auszahlung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung.