Wenn jemand sein elektronisches Patientendossier (EPD) nicht selber verwalten kann oder will, kann sie/er diese Aufgabe an eine/n Stellvertreter/in übertragen. Das Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das EPD macht jedoch nur wenige Aussagen dazu, wer in welchen Fällen eine Stellvertretung übernehmen kann. Es wird jeweils auf die zivilrechtlichen Bestimmungen verwiesen. Für mehr Klarheit, wie diese Bestimmungen im Fall des EPD auszulegen sind, hat eHealth Suisse auf mehrfachen Wunsch hin die Umsetzungshilfe «Stellvertretungen im EPD» erarbeitet. Sie enthält Richtlinien für die Praxis, «Entscheidbäume» zum Vorgehen für alle Altersgruppen, Formularvorlagen und Hintergrundinformationen. Ein Factsheet gibt die wichtigsten Punkte der Umsetzungshilfe wieder.
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01.05.2019
Stellvertretungen im EPD: neue Umsetzungshilfe und Factsheet