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UNFPA-Bericht «My body is my own» und Revision des Sexualstrafrechts

Körperliche Autonomie bedeutet ohne Gewalt oder Zwang Entscheidungen über den eigenen Körper und die persönliche Zukunft zu treffen. Gemäss dem Bericht des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) «My body is my own» (Mein Körper gehört mir) haben weltweit nur 55% der Frauen die Möglichkeit, dementsprechend autonome Entscheide zu treffen.

SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass sexuelle Handlungen auf dem gegenseitigen Einverständnis beruhen müssen. Dieser Grundsatz muss im neuen Sexualstrafrecht verankert werden. Im vorliegenden Revisionsentwurf, zu dem die Vernehmlassung bis zum 10. Mai gelaufen ist, wurde diese Forderung allerdings kaum berücksichtigt. SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ wird im Vernehmlassungsverfahren einfordern, dass die Schweiz das Konsensprinzip im neuen Sexualstrafrecht aufnimmt, damit es internationalen Menschenrechtsstandards und der Istanbul-Konvention gerecht wird.

Medienmitteilung von SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ vom 4. April

Bericht «My body is my own» 

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