Seit 2019, als die neuen Bestimmungen des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG) in Kraft traten, können Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung häufiger Krankheiten abgeben. Eine Expertengruppe gibt dem Eidgenössische Departement des Innern Empfehlungen dazu ab, welche Erkrankungen Apothekerinnen und Apotheker behandeln können und welche verschreibungspflichtigen Arzneimittel sie direkt abgeben dürfen.
Neu enthält die Liste der betroffenen Arzneimittel zudem Arzneimittel gegen Hauterkrankungen wie Ekzeme, Akne oder Pilzinfektionen sowie Medikamente zur Behandlung von Erektionsstörungen und gynäkologischen Beschwerden wie Scheidenpilz. Insgesamt stehen rund 200 Arzneimittel, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, auf der Liste.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. April
Aktuelle Liste der Indikationen und entsprechenden Arzneimittel