Mit dem vorliegenden zweiten Paket setzt der Bundesrat seinen Entscheid vom 20. Mai um, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» der Christlich-Demokratischen Volkspartei vorzulegen. Als zentrale Massnahme will der Bundesrat für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Zielvorgabe einführen. Dabei legen Bund und Kantone jährlich fest, wie stark die Kosten wachsen dürfen, z. B. bei den stationären Spitalbehandlungen, den ambulanten Arztbehandlungen oder den Arzneimitteln. Patientinnen und Patienten haben jedoch stets Zugang zu allen Leistungen der OKP.
Der Bundesrat will zudem mit drei Massnahmen die Koordination stärken, um unnötige Behandlungen zu vermeiden und damit die Qualität der Versorgung zu erhöhen: Alle Menschen in der Schweiz sollen eine Erstberatungsstelle wählen, an die sie sich bei gesundheitlichen Problemen zuerst wenden. Eine zweite Massnahme sind Netzwerke zur koordinierten Versorgung. Darin schliessen sich Fachleute aus unterschiedlichen Gesundheitsberufen zusammen und bieten medizinische Betreuung aus einer Hand an. Der Bundesrat will schliesslich einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln sichern. Das Sparpotenzial der Massnahmen beträgt rund 1 Mrd. CHF. Dies entspricht rund drei Prämienprozenten.