Zurück zu News
25.05.2021
Wichtige Gesetzesänderung im Bereich bessere Vereinbarkeit Beruf und Familie
In diesem Jahr sind mehrere für Arbeitnehmer*innen interessante Gesetzesänderungen in Kraft getreten oder werden in Kraft treten, die dazu beitragen sollen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern:
- seit 1. Januar der Kurzurlaub für betreuende und pflegende Angehörige: Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im Wesentlichen in Art. 329h Obligationenrecht OR und Art. 362 Abs. 1 OR.
- ab 1. Juli der Betreuungsurlaub für Eltern schwerkranker Kinder: Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im Wesentlichen in Art. 329i OR, Art. 336c Abs. 1 lit. c bis OR, Art. 329b Abs. 3 lit. d OR und Art. 362 Abs. 1 OR sowie in Art. 16n bis 16s EOG.
- ab 1. Juli die Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen (Erwerbsgesetz): Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich in Art.
16b Abs. 3 Bst. A EOG, Art. 16c und 16d EOG.
Quellen: Infoblatt der Infostelle Frau+Arbeit, Weinfelden und
Medienmitteilung des Eidgenössischen Departement des Innern vom 12. Mai