Die Schweiz kann einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen einführen. Das steht fest, nachdem das Parlament am 27. September die Gesetzesgrundlagen dafür gutgeheissen hat und das Komitee die Volksinitiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub bedingt zurückgezogen hat; ein Referendum gegen die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub ist indes bisher nicht angekündigt worden. Für das Komitee ist aber mit dem Rückzug die Forderung nach mehr Papizeit nicht vom Tisch. Vielmehr will es Platz machen für die Diskussion über eine Elternzeit.
Der Bundesrat muss den Entscheid gegen seinen Willen umsetzen. Er hatte die Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag abgelehnt. Ein Ausbau der familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote für Kinder und ein Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken Kindern wiesen ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, schrieb er. Der Urlaub für Väter ist in der Schweiz heute gesetzlich nicht geregelt. Männer können nach der Geburt ihres Kindes einen bis zwei freie Tage einfordern. Einzelheiten dazu stehen im Arbeitsvertrag.