Zurück zu Presseberichte
Medienmitteilung SHV: Telefonische Beratungen durch Hebammen abgelehnt

Anstatt die Arbeit der Hebammen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, legen die beiden Krankenkassenverbände curafutura und santésuisse den Hebammen ganz bewusst Steine in den Weg. Es ist Hebammen, anders als während der ersten Pandemiewelle, nicht erlaubt, Geburtsvorbereitung oder Schwangerschaftsbetreuung per Videokonferenz abzuhalten. Eltern können von der durch die Grundversicherung bezahlten Pauschale an einen Geburtsvorbereitungskurs oder an ein Beratungsgespräch bei der Hebamme nicht profitieren, wenn diese Angebote per Videokommunikation stattfinden. Führt die Hebamme, weil es die Situation verlangt, telefonische Beratungen oder Beratungen per Videokonferenz während der Schwangerschaft oder in der Wochenbettzeit trotzdem durch, kann sie diese Leistungen nicht der Krankenkasse in Rechnung stellen.

Vollständige Medienmitteilung

Artikel teilen: