Schlechterbehandlung von Müttern ist zulässig
16.07.2020
Basler Zeitung
Bundesgericht weist Beschwerde ab. Eine Mutter hatte Betriebszulagen gefordert, wie es sie beim Militärdienst gibt.
Bundesgericht weist Beschwerde ab. Eine Mutter hatte Betriebszulagen gefordert, wie es sie beim Militärdienst gibt.