Anlässlich der Delegiertenversammlung des SHV vom 15.05.25 wurde der Antrag des Zentralvorstandes zur Revision der Statuten grossmehrheitlich angenommen. Die Anträge der Sektionen TI und BE betreffend der Statutenrevision wurden intensiv diskutiert und schlussendlich abgelehnt.
Folgende Punkte stehen im Zentrum der Statutenrevision:
• Ehrenmitglieder durch Zentralvorstand
• Neue Mitgliederkategorien
• ZV-Mitglieder könnten auch aus Nicht-Hebammen bestehen
• Einbindung von Interessengruppen
• Verkürzung der Übergangszeit Präsidium
• Präsident*innenkonferenz erhält mehr Kompetenzen:
- Wahlausschuss (Wahlen)
- Finanzausschuss (Budget)
Die Statuten traten per 15.05.25 in Kraft, wobei eine Übergangszeit bis Ende 2025 definiert wurde, um die Umsetzungsarbeiten gut planen zu können.
Mitglieder der Präsident*innenkonferenz (PK) werden die Möglichkeit haben, zusammen mit dem Zentralvorstand und der Geschäftsführerin den Umsetzungsprozess mitprägen zu können, insbesondere bei der Anpassung des Geschäftsreglements, welches jeweils von der PK verabschiedet wird.
Der gesamte Bericht zur DV 2025 kann hier nachgelesen werden.
