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Letztes Zyklusjahr des Weiterbildungszyklus 2023-2025

Das letzte Zyklus-Jahr des Weiterbildungszyklus 2023-2025 läuft. Bis am 31.12.2025 müssen sämtliche Bildungsleistungen im persönlichen log-Buch auf e-log erfasst sein.

  • Sie haben eine Weiterbildung besucht? Als gelabelte oder ungelabelte Weiterbildung erfassen und das Nachweisdokument hochladen (Film Dokumente online stellen hier anschauen
  • Sie haben die Obstetrica oder eine andere Fachzeitschrift regelmässig gelesen? Als informelle Bildungsleistung unter «Selbststudium von Fachliteratur» (s. Liste informelle Bildungsleistungen) erfassen (pauschal 1 e-log Punkt) und den Nachweis (z.B. Abonnementsrechnung) hinterlegen.
  • Sie haben im Verband mitgearbeitet? Als informelle Bildungsleistung erfassen:  Sektions-/Zentralvorstandstätigkeit: pauschal 10 log-Punkte pro Gruppe pro Jahr; Leitung von Fachgruppensitzungen, Arbeitsgruppen, Kongresskomitee, Vereinen, PK: pauschal 10 log-Punkte pro Gruppe pro Jahr (unabhängig von der Anzahl Sitzungen); Teilnahme an Fachgruppensitzungen, Arbeitsgruppen, Kongresskomitee, Vereinssitzungen, PK: pauschal 10 log-Punkten pro Gruppe pro Jahr (unabhängig von der Anzahl Sitzungen)

Bei Fragen zum Erfassen auf e-log helfen die Key User der Sektionen:  https://www.hebamme.ch/verband/sektionen/

Weitere Informationen zum Erfassen von Weiterbildungen auf e-log und zur Weiterbildungspflicht SHV siehe  FAQs e-log

Wichtige Information: die beiden obligatorischen Weiterbildungen (BLS-AED-SRC-Komplett und Reanimation des Neugeborenen) müssen zwingend während des Zyklus 2023-2025 absolviert werden. Es gibt keine Möglichkeit mehr, die Kurse nach Zyklusende nachzuholen.

 

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