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Update 1. Teil: KVG-Revision Art. 29 (Mutterschaft) und Verordnungskompetenz für Hebammen

Update: KVG-Revision Art. 29 (Mutterschaft) und Verordnungskompetenz für Hebammen

Im August-Versand hat der Schweizerische Hebammenverband (SHV) letztmals zum parlamentarischen Prozess dieses Geschäfts informiert, hier können die vorherigen Informationen nachgelesen werden.

Im Dezember 2024 wurde das Geschäft, wie in den letzten Verbands-News angekündigt, ordnungsgemäss im Nationalrat (NR) zur Diskussion traktandiert.

Der SHV liess im Vorfeld allen Parlamentarier*innen des NR eine Mail zukommen, in der er auf die Wichtigkeit hinwies, den Artikel 29 KVG «Mutterschaft», wie von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem SHV und der vorberatenden Gesundheitskommission des Ständerates vorgeschlagen, zu unterstützen.

Um den Gesetzestext aktuell einsehen zu können, stehen die sogenannten «Fahnen» zur Verfügung.

Hier kann die Fahne aller in der KVG-Revision zur Diskussion stehenden Artikel, inklusive dem Art. 29 «Mutterschaft», Stand: 11.12.2024 (ab Seite 6), eingesehen werden. Das Wortprotokoll der Debatte im NR ist hier zu finden. Spannend sind die Voten von:

  • de Courten (SVP/BL), (contra)
  • Léonore Porchet (Grüne/VD) (pro)
  • Lorenz Hess (die Mitte/BE (pro)
  • Barbara Gysi, (SP/SG) (pro)
  • Melanie Mettler (GLP/BE) (pro)
  • Sauter Regine (FDP/ZH) (pro)
  • Benjamin Rodouit, (Die Mitte/VS) (pro)
  • Elisabeth Baume-Schneider Bundesrätin) (pro)

Die Mehrheit hat in dieser Differenzbereinigung zugunsten (pro) der Hebammen entschieden:

Hier kann man öffentlich einsehen, wer wie abgestimmt hat.

Das wäre also geschafft! Nun geht das Geschäft zur Differenzbereinigung zurück an die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S). Dort wird der SHV ausgewählte Parlamentarier*innen zu Vorgesprächen einladen und sicher wieder ein Mailing an alle Mitglieder senden. Aktuell darf man endlich zuversichtlich sein, dass wir ohne weitere Rückschläge durchkommen sollten – aber eben – wie das so mit parlamentarischen Prozessen ist – sicher ist man/frau erst, wenn der Gesetzestext nach der Debatte veröffentlicht wird.

 

 

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