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Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Der Bundesrat verabschiedete die dafür notwendigen Änderungen, wie er mitteilte. So mussten die Bestimmungen in der Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz (EOV) präzisiert werden, die derzeit nur für Mütter gelten. Hier werden nun auch die Väter eingeschlossen.

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