Aktuelles zum Schwangerschaftsabbruch

Der Oberste Gerichtshof der USA hat mit einer wegweisenden Entscheidung das liberale Abtreibungsrecht des Landes gekippt. «Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung», heisst es in der Urteilsbegründung. Der mehrheitlich konservativ besetzte Supreme Court in Washington machte damit den Weg für strengere Abtreibungsgesetze frei – bis hin zu kompletten Verboten in einzelnen US-Staaten. Damit ist das aktuelle Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten nach fast einem halben Jahrhundert Geschichte. In etwa der Hälfte der Bundesstaaten dürfte es nun zu weitgehenden Einschränkungen kommen. In der Schweiz gilt die Fristenregelung, ein Abbruch in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft ist grundsätzlich straflos. Die Fristenregelung trat 2001 in Kraft und löste die damals fünfzig Jahre alten Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch ab. Die Kampagnenorganisation Campax forderte in ihrer Kampagne «Kein Schritt zurück» eine Loslösung aus dem Strafgesetzbuch, Abtreibung habe nichts mit dem Strafrecht zu tun, die Fristenregelung solle ins Gesundheitsrecht übertragen werden. Im letzten Jahr kam es schweizweit zu 11 000 Schwangerschaftsabbrüchen, womit die Rate im Vergleich zu 2020 konstant geblieben ist.

 

 

zum Artikel