Verschiedene Faktoren – und nicht nur der medizinische Fortschritt – sind für die Verbesserung der kindlichen und mütterlichen Gesundheit verantwortlich, gibt der Euro-Peristat-Bericht zu Bedenken. Er erscheint alle fünf Jahre als einziger europäischer Überblick in der Geburtshilfe.
Ab dem 1. Januar 2019 gilt die aktualisierte Tarifstruktur SwissDRG. Darin wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entschädigt werden. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Anzahl der Fallgruppen mit der neuen Version 8.0 im Jahr 2019 insgesamt stabil. Erneut erhöht hat sich die Anzahl der Zusatzentgelte.
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als drei Wochen im Spital verbleiben müssen, sollen länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. An seiner Sitzung vom 30. November 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes verabschiedet.
Der Bundesrat hat das Familienzulagengesetz revidiert. Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, sollen Anspruch auf eine Familienzulage haben. Dies ist heute nicht der Fall. Mit dieser Anpassung wird die vom Parlament angenommene Motion Seydoux-Christe (13.3650) umgesetzt.
Ab dem 1. Januar 2019 gelten neue Regeln für Gefährdungsmeldungen an die Kindesschutzbehörden. Auch Personen, die dem Berufsgeheimnis des Strafgesetzbuches unterstehen wie Ärztinnen/Ärzte, Psychologinnen/Psychologen, Anwälte und Hebammen, können sich an die Kindesschutzbehörde wenden, falls die Meldung im Interesse des Kindes liegt.
Per 1. November 2018 wurde an der Berner Fachhochschule Gesundheit (BFH) die Studiengangsleitung für den Master of Science (MSc) Hebamme neu besetzt. Prof. Dr. Eva Cignacco, Hebamme und habilitierte Pflegewissenschafterin, hat die Studiengangsleitung übernommen.
Was sind die Voraussetzungen für eine gelungene Interprofessionalität? Mit welchen Problemen haben die Teams zu kämpfen und wie gehen sie diese an? Die Broschüre «Interprofessionalität im Gesundheitswesen – Beispiele aus der Berufspraxis» geht diesen und weiteren Fragen nach und zeigt sieben konkrete Modelle guter Praxis aus verschiedenen Bereichen und Regionen der Schweiz, u. a. «Transition to home after Pre Term Birth» aus Bern.
Im vergangenen Jahr hat die Berner Fachhochschule (BFH), Disziplin Geburtshilfe, eine umfangreiche Fragebogenuntersuchung zu moralischen Problemen und Kompetenzen im Alltag von Hebammen durchgeführt. 280 Hebammen und Hebammenstudierende habe an der Studie teilgenommen. Die Ergebnisse wurden nun im «Journal of Health Psychology» veröffentlicht.
In der Broschüre «Kinderimpfungen – eine Entscheidungshilfe» werden die geläufigsten Krankheiten den verschiedenen Ansichten zu gewünschten und unerwünschten Wirkungen der entsprechenden Impfungen gegenübergestellt. Der Ratgeber «Eltern werden – Recht und Finanzen», ebenfalls publiziert von der Stiftung für Konsumentenschutz, will Eltern bei der Klärung rechtlicher Fragen wie z. B. zum Sorge- und Namensrecht, zur Vaterschaftsanerkennung, Kündigungsschutz und Mutterschaftsurlaub unterstützen.
Am letzten Kongress der Internationalen Vereinigung für Gynäkologie und Geburtskunde im Oktober bedauerte die Weltgesundheitsorganisation die missbräuchliche Praxis des Kaiserschnitts weltweit und veröffentlichte Empfehlungen zur Reduktion dieses Eingriffs. Sie stützt sich dabei auf eine Reihe von Artikeln in «The Lancet», die aufzeigen, dass sich die Kaiserschnittrate in 15 Jahren weltweit fast verdoppelt hat.