Umfrage zu moralischem Stress bei Hebammen in der Schweiz

Das Hauptziel des Projekts besteht darin, moralischen Stress von Hebammen besser zu verstehen. Im Einzelnen werden Sie gebeten, einen Fragebogen auszufüllen, um Folgendes zu erreichen:

(a) das Ausmass moralischen Stresses zu beziffern,
(b) die Hauptursachen moralischen Stresses zu identifizieren und
(c) zu ergründen, wie bestehender moralischer Stress besser bewältigt werden kann.

Das Ausfüllen dauert etwa 30 Minuten.
Ihre Erfahrungen als Hebammen sind gefragt! Nehmen Sie bitte hier teil. (Der Link ist bis Ende Februar offen).

Vielen Dank!
Institut für Bio- und Medizinethik, Universität Basel

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Gewalt in der Geburtshilfe: Warum der Begriff „obsteric violence“ für alle involvierten Gesundheitsfachpersonen gilt: Neues Statement des Internationalen Hebammenverbandes (ICM)

Übersetzter Auszug aus dem Statement des ICM:

«…….«Obstetric violence» während der Geburt, Misshandlung und Gewalt gegen Frauen, die sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen sowie eine anerkannte Form geschlechtsspezifischer Gewalt (1). Daher müssen sie im Kontext der Menschenrechte (einschließlich reproduktiver Rechte) betrachtet werden und nicht als bloße Frage der Versorgungsqualität (2). Obwohl diese Menschenrechtsverletzungen alle Frauen im reproduktiven Alter betreffen können, sind geschlechtlich diverse Personen sowie Frauen aus marginalisierten und rassifizierten Gemeinschaften unverhältnismäßig stark betroffen (3,4).

Obwohl die spezifische Terminologie unter Gesundheitsexperten diskutiert wird, hat die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Gewalt gegen Frauen den Begriff obstetric violence übernommen, um Gewalt zu beschreiben, die Frauen während einer klinikbasierten Geburt erfahren. Den Begriff mistreatment and violence against women in reproductive health services verwendet sie für Gewalt, die Frauen bei der Inanspruchnahme anderer sexueller und reproduktiver Gesundheitsdienste widerfährt (4).

Das Hebammenmodell der Versorgung wird von Hebammen in vielen Kontexten praktiziert, einschließlich in klinikbasierten Geburten unter Leitung von Hebammen oder Gynäkolog*innen. Dennoch arbeiten viele Hebammen in klinikbasierten Geburtssettings nach dem ärztlich geleiteten Versorgungsmodell. Die Philosophie und das Modell der Hebammenversorgung des ICM (International Confederation of Midwives) basieren auf einem Verständnis für die sozialen, emotionalen, kulturellen, spirituellen, psychologischen und physischen Erfahrungen von Frauen (5). Aus diesem Grund hat der ICM beschlossen, die von Menschenrechtsorganisationen und Frauengruppen weltweit verwendete Terminologie zu übernehmen und den Begriff obstetric violence zu nutzen, um Gewalt zu beschreiben, die Frauen während Geburten in unterschiedlichen Settings erfahren. Wichtig ist dabei, dass dieser Begriff die Erfahrungen, Bedürfnisse und Wünsche der Frauen auf die gleiche Ebene stellt wie die der Gesundheitsfachkräfte (6).

Obwohl der englische Begriff obstetric violence suggerieren mag, dass diese Form der Gewalt von Gynäkolog*innen ausgeübt wird, umfasst der Begriff in anderen Sprachen ein breiteres Spektrum an Fachkräften, die klinikbasierte Geburtsdienste anbieten, einschließlich Hebammen. Wie bei allen Formen von Gewalt besteht der einzige Weg, sie zu beenden, darin, sie zu benennen und zu definieren, sowie die Gelegenheit zu schaffen, das Gesundheitssystem und die Herangehensweise einzelner Gesundheitsdienstleister an die Versorgung während der Geburt zu hinterfragen und zu verbessern (6).

Link zum Statement:

Obstetric Violence and Mistreatment and Violence Against Women in Reproductive Health Services  | International Confederation of Midwives

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Neue Taxe für Pro Litteris

In letzter Zeit wurden einzelne Hebammen von Pro Litteris aufgefordert, online einen Fragebogen auszufüllen, und haben danach eine Rechnung erhalten.

Was ist Pro Litteris? Pro Litteris ist die offizielle Verwertungsgesellschaft für Kopienvergütungen und andere Urheberrechte. Seit dem 1. Januar 2023 ist ein neuer Tarif in Kraft, bei welchem neu auch Hebammen unter die Vergütungspflicht fallen, wenn diese als Einzelunternehmer*innen tätig sind.

Nachstehend machen wir auf die relevanten Rechtsgrundlagen des Gemeinsamen Tarifs 8 (GT 8) und ihre Vergütungspflicht als Einzelunternehmer*innen aufmerksam:

Massgebend ist das Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG). Gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. c URG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 URG ist die Vervielfältigung zum Zweck der Information oder der internen Dokumentation in Unternehmen erlaubt, aber vergütungspflichtig. Ablauf und Höhe der Vergütung ist im GT 8 festgehalten. Dieser Tarif wurde mit den massgebenden Nutzerverbänden ausgehandelt und von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten genehmigt (Art. 46 und 47 URG). Einzelunternehmer*innen, die für ein Unternehmen arbeiten, aber kein Berufseinkommen erzielen und kein Personal beschäftigen, schulden die Vergütung für eine Stelle (GT 8 Ziffer 3.3 a). In Bezug auf die Vergütungspflicht nach GT 8 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass, wenn ein Unternehmen vom Tarif erfasst ist und über ein Kopiergerät verfügt, die Vergütung in jedem Fall geschuldet ist, unabhängig davon, wie viele Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken tatsächlich angefertigt werden. Die Vergütung ist selbst dann geschuldet, wenn im Einzelfall während des ganzen Jahres keine Kopien eines urheberrechtlich geschützten Werkes angefertigt werden (Bundesgerichtsentscheid 125 III 141).

Gesetzestexte zum Nachlesen:

Bundesgerichtsentscheid

Bundesgesetz über das Urheberrecht

Tarif (GT 8)

 

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WHO: Für den Übergang zur Versorgung durch Hebammen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ein umfassendes Positionspapier «Transitioning to Midwifery Models of Care: Global Position Paper» erstellt.

Im Bestreben, qualitativ hochwertige Gesundheitsdienste bereitzustellen, um die Gesundheit und das Wohlergehen aller Menschen im Rahmen der universellen Gesundheitsversorgung zu verbessern, stellt der Übergang zu Hebammenversorgungsmodellen eine kosteneffiziente Strategie zur Optimierung der Ergebnisse für Frauen und Neugeborene bei minimalem Einsatz unnötiger Interventionen dar. Dieses Positionspapier bietet eine internationale Definition, beschreibt die Leitprinzipien von Hebammenversorgungsmodellen und prüft die Vorteile der Übernahme dieser Versorgungsmodelle. Es unterstreicht die bedeutende Rolle und den Einfluss, den Hebammen innerhalb von Gesundheitssystemen haben können, und erkennt gleichzeitig die Bedeutung einer kooperativen und integrierten Versorgung an, bei der verschiedene Berufsgruppen gemeinsam zur Bereitstellung hochwertiger Gesundheitsdienste für Mütter und Neugeborene beitragen.

  Positionspapier herunterladen

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European Midwives Association creates new Advisory Boards: Interested midwives can apply!

During the General Meeting of the European Midwives Association (EMA) in Reykjavik on the 27-28th September 2024, it was decided to create 8 advisory committees to support the EMA board in its work. For the midwives or people with an education in a related field  there is the chance to be part of one of these committees. If you are interested you can subit your application until the 19th of Januar 2025. Attached you can find the details with inclusion criteria and the document for the application. If you apply let us know so that we can write a letter of support for you.

More information: Call for Nominations for EMA Expert Advisory Committees

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«GEBOREN WERDEN» – die Ausstellung

Wer oder was bestimmt eigentlich, wie wir geboren werden? Die Wanderausstellung «GEBOREN WERDEN» will Räume schaffen, um die heutige Gebärpraxis aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und einen Dialog über deren Ist-Zustand in der Schweiz anzuregen. Dabei soll der Berufsstand der Hebamme gestärkt, die Erfahrung der Frau und des Kindes in den Mittelpunkt gestellt und Austausch, Reflexion und Transformation angestossen werden. Durch Unterstützung des Crowd-Fundings wird der Plan zur Realität!
«Projekt unterstützen» https://www.lokalhelden.ch/geboren-werden

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Update Impfungen: RSV und COVID-19

Empfehlungen, basierend auf einem Konsens zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG),
der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und verschiedenen medizinischen
Fachgesellschaften: Alle Neugeborenen, die zwischen Oktober und März zur Welt kommen,
sollten in der ersten Lebenswoche oder so schnell wie möglich danach eine einmalige Dosis
des monoklonalen Antikörpers Nirsevimab (Beyfortus®) zur Prophylaxe von Respiratory Syn-
cytial Virus (RSV)-Infektionen erhalten. Für Säuglinge, die von April bis September geboren
werden, wird ebenfalls eine Dosis vor der RSV-Saison im Oktober empfohlen, insbesondere für
Risikokinder im zweiten Lebensjahr. Nirsevimab wird jetzt von der obligatorischen Kranken-
versicherung übernommen. Zu beachten: ab dem 1. Oktober wird die Immunisierung in ambu-
lanter Form sowie in Krankenhäusern oder auf Geburtsstationen vergütet.

Das BAG und die EKIF empfehlen darüber hinaus die COVId-19-Impfung im Herbst/Winter (vor-
zugsweise zwischen Mitte Oktober und Dezember) für Schwangere ab dem zweiten Trimester
(12. Schwangerschaftswoche), um die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor dem
leicht erhöhten Risiko eines schweren Verlaufs und Schwangerschaftskomplikationen zu
schützen. Da dieses Risiko deutlich höher ist, wenn die Frau einen zusätzlichen Risikofaktor
aufweist, wird die Impfung besonders für schwangere Frauen mit Vorerkrankungen empfohlen.

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Stillen oder Milch abpumpen am Arbeitsplatz: Arbeitgeber stehen in der Pflicht

Die Geburt eines Kindes bringt Veränderungen – auch am Arbeitsplatz. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO möchte die Arbeitgeber auf ihre Informations- und Fürsorgepflichten rund um das Stillen und Milch abpumpen am Arbeitsplatz aufmerksam machen.

Vom 2. bis 6. September 2024 findet die Sensibilisierungsaktion «Stillen am Arbeitsplatz» statt.

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeiterinnen eine Fürsorgepflicht. In der Zeit vor und nach der Geburt müssen sie diese unterstützen und mit besonderen Massnahmen dafür sorgen, dass sie in einer Weise beschäftigt werden, die weder Mutter noch Kind schadet. Wenn eine Arbeitnehmerin nach dem Mutterschaftsurlaub ihr Baby weiter stillen oder Milch abpumpen möchte, dann darf sie das auch am Arbeitsplatz tun. Arbeitgeber müssen dafür Zeit und einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen und die Mitarbeiterinnen über ihre Rechte informieren.

Arbeitgeber können beim SECO ein informatives, individuell anpassbares Poster und einen flexibel einsetzbaren Türhänger kostenlos bestellen. Mit dem Poster können Arbeitgeber die betroffenen Frauen auf ihre Rechte und die im Betrieb bestehenden Möglichkeiten zum Stillen und Milch Abpumpen aufmerksam machen. Der praktische Türhänger, der zur Kennzeichnung von Stillzimmern dient, verhilft interessierten Mitarbeiterinnen zu Ruhe und Intimität.

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ICM: Neue/r Chief Executive gesucht

News from ICM:

Dear Midwives

The International Confederation of Midwives (ICM) is on the lookout for a new Chief Executive. We are seeking an individual with excellent leadership skills and recent experience as a practising midwife. This is a remarkable opportunity to lead a prestigious organization dedicated to advancing the midwifery profession globally.

If you are qualified for this role or know someone who is, we encourage you to apply and share this position within your professional networks. For more detailed information about the role, please refer to the attached document.

For more information and to apply, please visit our job posting at: https://internationalmidwives.org/jobs/chief-executive/ 

For further inquiries, you can contact Olja Ljubišić at Perrett Laver via email at Olja.Ljubisic@perrettlaver.com  

We look forward to receiving applications from dedicated and passionate professionals who are committed to making a difference in the field of midwifery.

International Confederation of Midwives – Chief Executive – Appointment Details Brochure

Best regards,

International Confederation of Midwives (ICM)

The global voice of midwives • The Hague • The Netherlands

 

Please do not hesitate to submit your application even after the currently communicated deadline of 19.08.2024, we look forward to receiving your application!

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