Schwangerschaftsabbruch soll im Strafgesetzbuch bleiben

Der Schwangerschaftsabbruch soll in der Schweiz eine Strafsache bleiben. Eine Kommission des Nationalrates lehnt eine Streichung von Abbrüchen aus dem Strafgesetzbuch ab. Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne/VD) verlangt mit einer parlamentarischen Initiative, den
Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und in erster Linie als Frage der Gesundheit zu
betrachten. Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, die Initiative abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Porchet schlägt vor, die heute geltende Fristenregelung in einem Spezialgesetz oder in einem Gesetz über die
sexuelle Gesundheit oder aber im Bereich der öffentlichen Gesundheit rechtlich zu verankern. Das Strafgesetzbuch soll entsprechend angepasst werden. Obwohl es in der Schweiz ein Recht gebe auf den Abbruch einer Schwangerschaft, würden Abbrüche als Strafsache behandelt, begründet Porchet die Initiative. Das bedeute, dass ein Abbruch grundsätzlich eine verwerfliche strafrechtliche Angelegenheit sei und erst in zweiter Linie eine gesundheitliche Entscheidung. Die Mehrheit der RK-N argumentiert, dass es in der Schweiz seit rund 20 Jahren im Zusammenhang mit dem Abbruch einer Schwangerschaft keine strafrechtliche Verfolgung mehr gegeben habe. Die geltende Fristenregelung
– Straffreiheit bis zur zwölften Woche, wenn eine Notlage geltend gemacht wird – habe sich bewährt.
Die Minderheit dagegen ist der Ansicht, dass die Verankerung der Abtreibung im Strafgesetzbuch Frauen in einer
schwierigen Lebensphase stigmatisieren und ihnen Schuld zuweisen könne. Das könne sie sehr verletzlich
machen.
Als nächstes entscheidet der Nationalrat über die Initiative. Sagt auch er

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Verbesserter Zugang zur Abtreibung in der Schweiz

Zum zwanzigjährigen Jubiläum der Fristenregelung hat SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ (SGCH) die Ergebnisse der am 12. September lancierten Petition «meine Gesundheit – meine Wahl» präsentiert. Sie wurde von mehr als 10 000 Personen und 95 Organisationen unterstützt. Gemeinsam mit SGCH fordern sie, dass in der Schweiz:

  • der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und in erster Linie als Frage der Gesundheit behandelt wird;
  • die Selbstbestimmung der betroffenen Personen garantiert wird, damit sie das Recht haben, ihre eigenen Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen.

Diese Petition unterstützt die parlamentarische Initiative, die am 2. Juni 2022 von Léonore Porchet, Nationalrätin der Grünen Waadt und Präsidentin SGCH eingereicht wurde. Ihr Ziel: Die Fristenregelung soll in ein Gesundheitsgesetz integriert werden, um die Selbstbestimmung der Menschen im Bereich der Gesundheit zu fördern und die Hindernisse bei deren Ausübung zu beseitigen.

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