Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter

Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ist für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. Nach Ansicht des Bundesrats müssen deshalb in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben. An seiner Sitzung vom 26. Oktober hat er zur Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates Stellung genommen und sich für einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen für den überlebenden Elternteil ausgesprochen.

Die Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats muss nun vom Parlament behandelt werden.

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Menstruationsurlaub und tiefere Mehrwertbesteuerung bei Hygieneprodukten

 

Wer unter Menstruationsbeschwerden leidet, soll sich in der Zürcher Stadtverwaltung künftig einen bis fünf Tage von der Arbeit dispensieren lassen können. Dies fordern die Grünen in einem Postulat im Gemeinderat. Gemäss Schätzungen leiden 25 bis 35 Prozent der Frauen unter Menstruationsschmerzen wie Rücken- Bauch oder Kopfschmerzen. Dass sie dann dennoch arbeiten müssen, wollen die Zürcher Grünen ändern – oder zumindest in einem Pilotversuch testen. In einem Postulat fordern sie, dass der Zürcher Stadtrat in einer Dienstabteilung einen Pilotversuch für einen Menstruationsurlaub durchführt mit anschliessender wissenschaftlicher Untersuchung.  Wichtig sei, dass die Angestellten dadurch keiner beruflichen Schlechterstellungen ausgesetzt seien, betonen die Grünen. Sie erhoffen sich mit einem Menstruationsurlaub nicht nur Verbesserungen für die Betroffenen, sondern auch eine Enttabuisierung der Periode.

Auf der politischen Tagesordnung die Menstruation auch, wenn es um die Finanzierung von Hygieneprodukten geht.  Produkte der Monatshygiene wie Tampons und Binden sollen günstiger werden und künftig einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er ist in diesem Punkt dem Bundesrat gefolgt. Künftig sollen auf Produkte der Monatshygiene nur noch 2,5 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Dieser reduzierte Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs.

Quellen: Zürcher Tagblatt vom 2. Juni 

Zur Medienmitteilung Parlament vom 10. Mai https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2022/20220510171407744194158159038_bsd156.aspx

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