16.07.2020
Basler Zeitung
Bundesgericht weist Beschwerde ab. Eine Mutter hatte Betriebszulagen gefordert, wie es sie beim Militärdienst gibt.
Bundesgericht weist Beschwerde ab. Eine Mutter hatte Betriebszulagen gefordert, wie es sie beim Militärdienst gibt.
Wenn ein krankes Baby nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsentschädigung erhalten. Der Ständerat hat am Montag der entsprechenden Änderung des Erwerbsersatzgesetzes zugestimmt.