Verbesserter Zugang zur Abtreibung in der Schweiz

Zum zwanzigjährigen Jubiläum der Fristenregelung hat SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ (SGCH) die Ergebnisse der am 12. September lancierten Petition «meine Gesundheit – meine Wahl» präsentiert. Sie wurde von mehr als 10 000 Personen und 95 Organisationen unterstützt. Gemeinsam mit SGCH fordern sie, dass in der Schweiz:

  • der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und in erster Linie als Frage der Gesundheit behandelt wird;
  • die Selbstbestimmung der betroffenen Personen garantiert wird, damit sie das Recht haben, ihre eigenen Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen.

Diese Petition unterstützt die parlamentarische Initiative, die am 2. Juni 2022 von Léonore Porchet, Nationalrätin der Grünen Waadt und Präsidentin SGCH eingereicht wurde. Ihr Ziel: Die Fristenregelung soll in ein Gesundheitsgesetz integriert werden, um die Selbstbestimmung der Menschen im Bereich der Gesundheit zu fördern und die Hindernisse bei deren Ausübung zu beseitigen.

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Aktuelles zum Schwangerschaftsabbruch

Der Oberste Gerichtshof der USA hat mit einer wegweisenden Entscheidung das liberale Abtreibungsrecht des Landes gekippt. «Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung», heisst es in der Urteilsbegründung. Der mehrheitlich konservativ besetzte Supreme Court in Washington machte damit den Weg für strengere Abtreibungsgesetze frei – bis hin zu kompletten Verboten in einzelnen US-Staaten. Damit ist das aktuelle Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten nach fast einem halben Jahrhundert Geschichte. In etwa der Hälfte der Bundesstaaten dürfte es nun zu weitgehenden Einschränkungen kommen. In der Schweiz gilt die Fristenregelung, ein Abbruch in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft ist grundsätzlich straflos. Die Fristenregelung trat 2001 in Kraft und löste die damals fünfzig Jahre alten Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch ab. Die Kampagnenorganisation Campax forderte in ihrer Kampagne «Kein Schritt zurück» eine Loslösung aus dem Strafgesetzbuch, Abtreibung habe nichts mit dem Strafrecht zu tun, die Fristenregelung solle ins Gesundheitsrecht übertragen werden. Im letzten Jahr kam es schweizweit zu 11 000 Schwangerschaftsabbrüchen, womit die Rate im Vergleich zu 2020 konstant geblieben ist.

 

 

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Wo Abtreibung verboten ist, wird mehr abgetrieben

Das US-amerikanische Guttmacher Institute hat untersucht, wie sich die Zahl der ungewollten Schwangerschaften und Abtreibungen weltweit in den vergangenen 30 Jahren entwickelt hat. Die gute Nachricht: Der prozentuale Anteil an Frauen, die ungewollt schwanger werden, ist weltweit gesunken. Die heikle Nachricht: Immer mehr dieser ungewollten Schwangerschaften werden abgetrieben.

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