Frauenrechte: Wo steht die Politik?

Bei der Reform des Sexualstrafrechts beharrt der Ständerat auf der sogenannten Widerspruchslösung, also auf dem Grundsatz «Nein heisst Nein». Er hat aber einen Kompromissvorschlag gemacht, mit dem der Begriff der Vergewaltigung künftig weiter gefasst wird. Zu den Hintergründen: Der Nationalrat sprach sich zuletzt für eine «Nur ein Ja ist ein Ja»-Lösung aus, die Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Der neue Kompromissvorschlag des Ständerats kommt dieser Lösung nahe. Die kleine Kammer anerkennt, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen können. Dies, weil sie sich in einer Art Schockzustand, einem Freezing, befinden. Das soll künftig von den Gerichten ebenfalls als Ablehnung gedeutet werden. «Das Freezing ist künftig ein explizites Beispiel eines nonverbalen Neins», sagte Beat Rieder von der Mitte/VS. Damit zeigt sich, was der Feminismus in der Politik bewirken kann.

Bedauerlicherweise nicht weitergegangen ist die Diskussion darüber, wo der Schwangerschaftsabbruch gesetzlich verankert werden soll. Der Nationalrat hat die parlamentarische Initiative «Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache» mit 99 zu 91 Stimmen abgelehnt.

 

Quellen: Schweizer Parlament, 7. März, https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2023/20230307095751388194158159038_bsd049.aspx

Parlamentarische Initiative, 2. Juni, https://www.parlament.ch/DE/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220432 und

Medienmittelung SEXUELLE GESUNDHEIT, 7. März, https://www.sexuelle-gesundheit.ch/assets/docs/mm/2023.03.07_MM-Initiative-Porchet_DE.pdf

 

 

 

 

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Revision des Sexualstrafrechts

In der Schweiz gibt es aktuell Reformüberlegungen zur Einführung eines konsensorientierten Ansatzes in das Sexualstrafrecht. Zwei Änderungen wurden im Ständetrat angenommen: Die «Nein-heisst-Nein»-Regelung – zukünftig gilt als Vergewaltigung, wenn das Opfer nein sagt und sich die Täterperson sich über sie hinwegsetzt, auch wenn dabei keine Gewalt angewendet wird, – sowie  die Geschlechtsunabhängigkeit im Strafbestand des sexuellen Übergriffs. Bisher war im Gesetz nur die Frau als Opfer erwähnt. Eine Minderheit im Ständerat war mit der sogenannten «Nein-heisst-Nein»-Regelung nicht einverstanden. Sie plädierte – und mit ihnen Amnesty International und diverse Frauenorganisationen – für die «Nur-Ja-heisst-Ja»-RegelungSie argumentieren, die Anforderungen seien zu hoch, weil ein Opfer nicht immer nein sagen könne. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat. Dieser wird sich in der Herbstsession damit befassen.

 

 

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