Situation der pflegenden Angehörigen verbessern

Im Dezember 2019 wurden vier Massnahmen vom Parlament angenommen, um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu verbessern. Bei der Einführung der Erwerbsausfallentschädigung für den 14-wöchigen Betreuungsurlaub für Eltern schwerkranker Kinder ist ein Inkrafttreten erst per 1. Juli 2021 möglich. 

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64% der Kinder unter 13 Jahren werden familienergänzend betreut

Grosseltern sowie Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungseinrichtungen sind die meist genutzten Betreuungsformen. Sie werden für je einen Drittel der null- bis zwölfjährigen Kinder in Anspruch genommen. 81% der Familien in Grossstädten lassen ihre Kinder fremdbetreuen, im Vergleich zu 66% der Familien in ländlichen Gebieten.

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