21.10.2020
Im Dezember 2019 wurden vier Massnahmen vom Parlament angenommen, um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu verbessern. Bei der Einführung der Erwerbsausfallentschädigung für den 14-wöchigen Betreuungsurlaub für Eltern schwerkranker Kinder ist ein Inkrafttreten erst per 1. Juli 2021 möglich.