Die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Baselstadt lanciert mit einer eignen Website « mamaworkrights.ch» eine Kampagne gegen Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft in der Arbeitswelt.
Wenn ein krankes Baby nach der Geburt länger im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsurlaub machen können. Dieser Meinung sind Ständerat und Nationalrat. Der Ständerat hat Ende November 2020 die letzten beiden Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt und die Vorlage am 18. Dezember in der Schlussabstimmung angenommen.
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als drei Wochen im Spital verbleiben müssen, sollen länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. An seiner Sitzung vom 30. November 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes verabschiedet.
Der Bundesrat hat das Familienzulagengesetz revidiert. Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, sollen Anspruch auf eine Familienzulage haben. Dies ist heute nicht der Fall. Mit dieser Anpassung wird die vom Parlament angenommene Motion Seydoux-Christe (13.3650) umgesetzt.
Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt es, dass die Mutterschaftsentschädigung verlängert werden soll, wenn ein Neugeborenes nach der Geburt während mindestens drei Wochen im Spital bleiben muss.