In der Schweiz gibt es aktuell Reformüberlegungen zur Einführung eines konsensorientierten Ansatzes in das Sexualstrafrecht. Zwei Änderungen wurden im Ständetrat angenommen: Die «Nein-heisst-Nein»-Regelung – zukünftig gilt als Vergewaltigung, wenn das Opfer nein sagt und sich die Täterperson sich über sie hinwegsetzt, auch wenn dabei keine Gewalt angewendet wird, – sowie die Geschlechtsunabhängigkeit im Strafbestand des sexuellen Übergriffs. Bisher war im Gesetz nur die Frau als Opfer erwähnt. Eine Minderheit im Ständerat war mit der sogenannten «Nein-heisst-Nein»-Regelung nicht einverstanden. Sie plädierte – und mit ihnen Amnesty International und diverse Frauenorganisationen – für die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Regelung. Sie argumentieren, die Anforderungen seien zu hoch, weil ein Opfer nicht immer nein sagen könne. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat. Dieser wird sich in der Herbstsession damit befassen.