Forderung ans Parlament: «Nur Ja heisst Ja»

Vor der entscheidenden Debatte im Nationalrat in dieser Wintersession rufen über 40’000 Menschen und 50 Organisationen – darunter auch der SHV – dazu auf, die Zustimmungslösung («Nur Ja heisst Ja») im neuen Sexualstrafrecht zu verankern. Parlamentarier*innen diverser Parteien haben sich der Forderung angeschlossen. 

Die Petition wurde am Montag, 21. November, von Amnesty International, Operation Libero und unterstützenden Partner*innen bei der Bundeskanzlei überreicht.

Der Nationalrat wird am 5. Dezember über die Revision des Sexualstrafrechts befinden. Unlängst hatten sich auch Expert*innen der UNO und des Europarats für eine konsensbasierte Reform des Vergewaltigungstatbestandes in der Schweiz ausgesprochen und vor Schwächen der im Juni noch vom Ständerat favorisierten «Nein heisst Nein»-Lösung gewarnt.

In immer mehr europäischen Ländern gilt «Nur Ja heisst Ja» bereits, so in Belgien, UK, Luxemburg, Island, Malta, Schweden, Griechenland, Zypern, Dänemark, Slowenien, Irland, Kroatien, Finnland und Spanien. Die beiden letzteren Länder haben die Zustimmungslösung dieses Jahr eingeführt. Auch in den Niederlanden sind entsprechende Reformen auf dem Weg.

Quellen:

 Amnesty, 21. November

 

 

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Revision des Sexualstrafrechts

In der Schweiz gibt es aktuell Reformüberlegungen zur Einführung eines konsensorientierten Ansatzes in das Sexualstrafrecht. Zwei Änderungen wurden im Ständetrat angenommen: Die «Nein-heisst-Nein»-Regelung – zukünftig gilt als Vergewaltigung, wenn das Opfer nein sagt und sich die Täterperson sich über sie hinwegsetzt, auch wenn dabei keine Gewalt angewendet wird, – sowie  die Geschlechtsunabhängigkeit im Strafbestand des sexuellen Übergriffs. Bisher war im Gesetz nur die Frau als Opfer erwähnt. Eine Minderheit im Ständerat war mit der sogenannten «Nein-heisst-Nein»-Regelung nicht einverstanden. Sie plädierte – und mit ihnen Amnesty International und diverse Frauenorganisationen – für die «Nur-Ja-heisst-Ja»-RegelungSie argumentieren, die Anforderungen seien zu hoch, weil ein Opfer nicht immer nein sagen könne. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat. Dieser wird sich in der Herbstsession damit befassen.

 

 

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