Die Verbandsverantwortlichen haben in der Vorbereitung dieser Motion viele Inputs und hebammenspezifische Expertise eingebracht, was von den verantwortlichen Politiker*innen sehr geschätzt wurde.
Gemäss dem Bericht „Mutterschaftsurlaub. Erwerbsunterbrüche vor der Geburt“ in Erfüllung des Postulates 15.3793 Maury Pasquier aus dem Jahr 2018, kommt es während der Schwangerschaft in 80 Prozent der Fälle zu einem Erwerbsunterbruch. In den letzten zwei Wochen vor der Geburt sind 70 Prozent der Frauen krankgeschrieben. Nur jede 6. Frau arbeitet bis zur Geburt. Die Erwartung, dass Frauen bis zur Geburt arbeiten sollen, ist gesundheitlich nicht haltbar und in der Realität kaum möglich. Trotzdem kennen wir in der Schweiz im Gegensatz zu allen EU/EFTA-Ländern keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub vor der Geburt.
Die Fachwelt und insbesondere Hebammen, GynäkologInnen, Mütter- und Väterberaterinnen oder Pflegefachpersonen im Wochenbett betonen, dass es für den Geburtsverlauf und die Gesundheit von Mutter und Kind entscheidend ist, ob die schwangere Frau sich in Ruhe und mit möglichst wenig physischem oder psychischem Stress auf das Geburtsereignis vorbereiten konnte. Paradoxerweise wirkt sich die meist verbreitete sitzende und eher ruhige Büroarbeit negativ aus, weil sie die körperlichen Voraussetzungen für die Geburt verschlechtert.
Seitens Arbeitgebende gibt es gewichtige Gründe für einen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub, weil er helfen würde, Planungsunsicherheiten zu vermeiden und die finanziellen Risiken für den Betrieb zu verringern. So geben Arbeitgebende denn auch an, dass ein zusätzlicher interner Personalaufwand entstehe, wenn Mitarbeitende wegen schwangerschaftsbedingten Erwerbsunterbrüchen mehr Arbeiten übernehmen müssen oder Neuanstellungen nötig sind. Zudem können durch die Absenzen zusätzliche Lohnkosten entstehen, wenn (noch) keine Taggelder bezahlt werden, weil die Taggeldversicherung erst nach einer Wartefrist Leistungen ausrichtet. Aktuelle Betrachtungen der Frühgeburtszahlen in verschiedenen Ländern zeigen, dass diese im coronabedingten Lockdown gesunken sind. Die Vermutung liegt nahe, dass dies auf die Ruhe vor der Geburt sowie weniger Infektionen durch verminderte Exposition zurückzuführen ist. Die vorgeburtlicher Mutterschutz wäre ein wichtiger Fortschritt, der sich positiv auf die Geburt, die Erholung im Wochenbett und die Gesundheit von Mutter und Kind auswirkt. Zudem würde eine klare Regelung für die Unternehmen, insb. KMUs mehr Planungssicherheit und finanzielle Entlastung und für GynäkologInnen sowie Versicherer mehr Klarheit schaffen.
Der Bundesrat begründet die Empfehlung zur Ablehnung der Motion vor allem aus finanziellen Gründen. Anfangs März hat nun auch der Nationalrat die Motion abgelehnt. Sehr, sehr schade!