Verein Familienbegleitung in Fribourg: Das Wartezimmer als Ort der Begegnung

Die Januar-Ausgabe 2025 der Zeitschrift Obstetrica widmet sich in einem Bericht dem in November stattgefundenen „Webinar mit Akteur*innen der frühen Kindheit: Gemeinsam von Anfang an! Wie gelingt das?“ Diese Veranstaltung wurde gemeinsam vom Schweizerischen Hebammenverband, dem Schweizerischen Verband Mütter- und Väterberatung, alliance enfance, Public Health Schweiz und a:primo organisiert. Der Bericht beleuchtet die zentralen Themen und Impulse der Veranstaltung und zeigt auf, wie eine enge Zusammenarbeit in der frühen Kindheit erfolgreich gestaltet werden kann. die deutsche Version des im französischen Teil erschienenen Beitrags zur Familienbegleitung in Fribourg von Rebekka Sieber. 

 

Die (familienzentrierte) Netzwerkarbeit und die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich der frühen Kindheit ist im Kanton Fribourg strukturell wenig verankert. Sie hängt hauptsächlich von der Initiative und dem Engagement einzelner Personen oder Dienste ab.

In diesem nicht formalisierten Kontext wurden Dienstleistungen für Familien entwickelt, die gleichzeitig die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken und die Qualität der Netzwerkarbeit verbessern. Einige dieser Praxisbeispiele werden hier vorgestellt.

 Kompetenzen stärken und Partnerschaften fördern

Der seit 1998 aktive Verein Familienbegleitung hat die Mission, Familien mit Kindern von 0 bis 7 Jahren sowie Fachpersonen in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken und Erziehungspartnerschaften zu fördern. In allen Bezirken des Kantons werden folgende Dienstleistungen regelmässig und grösstenteils kostenlos für Familien angeboten:

  • Eltern-Kinder-Cafés
  • Erziehungssprechstunden
  • Telefonische Sprechstunden
  • Workshops
  • Individuelle Familienbegleitungen zu Hause

Die Angebote werden in Zusammenarbeit mit Partner*innen aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Kultur, familienergänzende Betreuung, Bildung, Integration und Gastronomie organisiert und finden jeweils in den entsprechenden Räumlichkeiten statt – so zum Beispiel Sprechstunden und Workshops bei Kinderärztinnen und -ärzten sowie bei der Mütter- und Väterberatung. Diese wurden seit 2004 schrittweise entwickelt und kontinuierlich ausgebaut. Aktuell werden sie durch Leistungsaufträge des Kantons Freiburg und durch eigenes Fundraising des Vereins finanziert.

 

Im Wartezimmer anzutreffen: pädagogische Mitarbeiter*innen

Die pädagogischen Mitarbeiter*innen des Vereins Familienbegleitung sind einmal pro Monat im Wartezimmer der Kinderarztpraxis oder im Konsultationsraum der Mütter- und Väterberatung präsent. Sie können auf Erziehungsfragen der Familien eingehen, den Austausch mit den anderen anwesenden Familien fördern und Informationen zu den verschiedenen Anlaufstellen im Kanton geben. Oft geschieht eine erste Kontaktaufnahme über das Spiel mit den Kindern. So können die erwachsenen Begleitpersonen unverfänglich ins Gespräch kommen. Manchmal kommen die Familien, ermutigt durch die anwesenden Fachpersonen, in der Regel sind das Sozial- und Heilpädagoginnen und -pädagogen, aber auch eine Hebamme und Kindererzieherin mit entsprechender Arbeitserfahrung und Weiterbildungen, nach der medizinischen Konsultation noch einmal zurück ins Wartezimmer. Oft stellen sie dann konkrete Fragen oder bringen Themen aus der medizinischen Konsultation zur Vertiefung mit.

 

Interdisziplinäre Beziehungen

Gleichzeitig führt die Präsenz verschiedener Fachpersonen am selben Ort dazu, dass sie sich gegenseitig besser kennen lernen, sich der beruflichen Realität der anderen bewusster werden und sich die interdisziplinären Beziehungen verbessern. Diese Beziehungsqualität und die gemeinsamen Interventionen führen auch zu einer adäquateren Begleitung von Familien und einer effizienteren Netzwerkarbeit. Konkret wird die Analyse von Praxisbeispielen im regelmässigen Austausch vertieft, und es werden gemeinsame Haltungen und Ziele geschaffen. Auch führt die bessere Kenntnis der anderen Fachpersonen und der Angebote dazu, dass Familien öfter und effektiver an Partnerdienste vermittelt werden.

Rahmenbedingungen

Damit dies funktionieren kann, sind erfahrungsgemäss folgende Rahmenbedingungen hilfreich:

  • Stimmiger Zeitpunkt und angenehme Räumlichkeiten, sowohl für Familien als auch für beteiligte Fachpersonen;
  • Präsenz und Verfügbarkeit aller Anwesenden, damit ein Austausch stattfinden kann;
  • Regelmässigkeit der Treffen und Kontinuität der Zusammenarbeit;
  • Klärung von Fragen der Vertraulichkeit;
  • Klärung der Rollen und Komplementarität der Fachpersonen;
  • Gespräche sowie regelmässige Bilanz und Anpassung der Zusammenarbeit unter Fachpersonen, vor oder nach der Anwesenheit der Familien.

Strategie für ein gemeinsames Netzwerk

Eine kantonale Strategie für die frühe Kindheit ist in Freiburg zurzeit in Erarbeitung. Diese wird in den nächsten Jahren wahrscheinlich dazu beitragen, dass sich auch Berufsgruppen näherkommen, die noch wenig zusammenarbeiten, und ein gemeinsames Netzwerk entsteht. Hiermit ist zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen Pädagoginnen und Pädagogen sowie Hebammen oder zwischen dem Kantonsspital und dem (sozial)pädagogischen Bereich gemeint. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass diese langjährigen Partnerschaften Brücken zwischen dem medizinischen und dem sozialen Bereich schlagen und eine gemeinsame Stimme gegenüber der Politik bilden. Zudem erlaubt die Zusammenarbeit der Fachpersonen eine bessere Erreichbarkeit der Angebote für Familien und mehr Kohärenz in der Begleitung.

 

Rebekka Sieber,

Dr. in Soziologie und Geschäftsleiterin des Vereins «Familienbegleitung Freiburg», arbeitet seit 2008 im Bereich der frühen Kindheit und in Zusammenarbeit mit Fachpersonen der Gesundheit.

 

Verein Familienbegleitung

Der Verein Familienbegleitung führt im Kanton Freiburg jährlich folgende Aktivitäten in Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus dem medizinischen Bereich durch:

– 200 Erziehungssprechstunden in 16 verschiedenen Kinderarztpraxen;

– 50 Erziehungssprechstunden und 30 Workshops für Eltern mit ihren Kindern bei der Mütter- und Väterberatung;

– wöchentliche Präsenz auf der Geburtenabteilung des Kantonsspitals.

  Zu den weiteren Informationen

 

 

 

 

 

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«Obstetrica» 2025 – hin zur hybriden Version

Ab 2025 schlägt die Zeitschrift «Obstetrica» des Schweizerischen Hebammenverbandes (SHV)ein neues Kapitel auf: Mit einer crossmedialen Ausrichtung wird sie künftig abwechselnd als Print- und Online-Ausgabe erscheinen. Damit reagiert der SHV auf die Bedürfnisse, die aus der Mitgliederbefragung zur «Obstetrica» im Frühjahr 2023 hervorgegangen sind, Bedürfnisse, die auch dem sich aktuell abzeichnenden Lesetrend entsprechen.
Die Printausgabe wird weiterhin erscheinen – während der Übergangsphase sechsmal jährlich, ab 2026 fünfmal, darunter eine Elternausgabe. Die digitale «Obstetrica» wird auf einer neuen, leicht zugänglichen Online-Plattform lanciert mit unter anderem neuen Rubriken.

Die Lancierung der ersten Online-Ausgabe ist für Herbst 2025 geplant. Bis dahin gibt es noch viel vorzubereiten – die Redaktion freut sich darauf und dankt den Verbandsmitgliedern im Voraus für die Offenheit und Neugierde, diesen neuen Weg mitzugehen.

Die Redaktion der «Obstetrica»

 

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Alle 2024 besuchten Weiterbildungen auf e-log erfassen und informelle Bildungsleistungen eintragen!

Das zweite Jahr des Weiterbildungszyklus 2023-2025 neigt sich dem Ende zu. Ein guter Zeitpunkt, um die im Jahr 2024 besuchten Weiterbildungen und die erbrachten informellen Bildungsleistungen auf e-log zu erfassen!

Ein paar Beispiele:

Eine Weiterbildung besucht? Als gelabelte oder ungelabelte Weiterbildung erfassen und das Nachweisdokument hochladen (zum Film «„Dokumente online stellen» 

Die Obstetrica oder eine andere Fachzeitschrift regelmässig gelesen? Als informelle Bildungsleistung unter «Selbststudium von Fachliteratur» (s. Liste informelle Bildungsleistungen) erfassen (pauschal 1 e-log Punkt) und den Nachweis (z.B. Abonnementsrechnung) hinterlegen.

Im Verband mitgearbeitet? Als informelle Bildungsleistung erfassen:

  • Sektions-/Zentralvorstandstätigkeit: pauschal 10 log-Punkte pro Gruppe pro Jahr
  • Leitung von Fachgruppensitzungen, Arbeitsgruppen, Kongresskomitee, Vereinen, PK: pauschal 10 log-Punkte pro Gruppe pro Jahr (unabhängig von der Anzahl Sitzungen)
  • Teilnahme an Fachgruppensitzungen, Arbeitsgruppen, Kongresskomitee, Vereinssitzungen, PK: pauschal 10 log-Punkten pro Gruppe pro Jahr (unabhängig von der Anzahl Sitzungen)

Bei Fragen zum Erfassen auf e-log helfen die Key User der einzelnen Sektionen

Weitere Informationen zum Erfassen von Weiterbildungen auf e-log und zur Weiterbildungspflicht SHV, siehe FAQ e-log 

Freie Plätze in diesen SHV-Weiterbildungen:

12a Rektusdiastase nach der Schwangerschaft – Basiskurs

Mo/Di, 13. und 14. Januar 2025, 9.30–17 Uhr, Olten

Zur Anmeldung

33 Stillen: Die Kunst, Schwierigkeiten zu überwinden

Di, 28. Januar 2025, 9.30–17 Uhr, Olten

Zur Anmeldung

8c Stillen: Buchhaltung und Steuern – was ich als selbständige Hebamme wissen muss

Mi, 29. Januar 2025, 8.30 –11.30 Uhr, online

Zur Anmeldung

34 Weibliche Genital­beschneidung (FGM/C) – ein Thema für die Hebammentätigkeit

Fr, 31. Januar 2025, 13.15–17.30 Uhr, online

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9b Selbstständigkeit und Vorsorge – worauf muss ich achten?

Do, 6. März 2025, 17.30–19.30 Uhr, online

Zur Anmeldung

E-Learnings (Achtung: für das Absolvieren der E-Learnings während den Weihnachtsferien ist eine Anmeldung bis 19.12.24 erforderlich)

1 Hygiene in der Hebammenarbeit im häuslichen Umfeld, E-Learning

Zur Anmeldung

3 Wenn die Geburt zum Trauma wird, E-Learning

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Programm Schweizerischer Hebammenkongress 2025

Der Schweizerische Hebammenkongress findet am 15.05/16.05 2025 im Forum Fribourg in Fribourg statt. Das Kongressmotto lautet: Future Generations – sind wir bereit?

Erstmals findet die Delegiertenversammlung am Morgen des 15.05.25 statt, anschliessend startet der Kongress mit dem ersten Blockthema: „Als Hebamme arbeiten“. In diesem Block kommen Hebammen aus unterschiedlichen Settings zu Wort: Eine Hebamme, die sich zugleich in der Politik engagiert, eine Hebamme, die in der Forschung arbeitet, eine Hebamme, die sich in der Eröffnungsplanung zu einem Geburtshaus befindet oder eine Hebamme, die sich in Personalmarketing auskennt. Ebenfalls werden Studienergebnisse einer Untersuchung vorgestellt, die sich mit Hebammenkompetenzen befasst: Denjenigen, die man erlernt versus denjenigen, die man schlussendlich in der Realität anwenden kann  oder anwenden darf.

Im Block 2 steht das Thema „Klima und Gesundheit im Wandel“ im Zentrum. Ein Inputreferat beschäftigt sich mit KI gegen Foodwaste im Spital, ein anderes beleuchtet den Klimawandel und die perinatale Gesundheit, insbesondere die Auswirkungen hoher Temperaturen auf Geburtsausgänge. Weiter wird exemplarisch der Co2-Fussabdruck des Gesundheitswesens des Kantons Genf und mögliche Reduktionsszenarios bis im Jahre 2024 beleuchtet.

Das Ende des ersten Kongresstages wird mit der bereits legendären Kongressparty gefeiert. Diese findet im Salle „La Grenètte“ in Fribourg statt.

Der 2. Kongresstag bietet wiederum viele unterschiedliche und spannende Schwerpunkte:
Im Block 3 „Going viral“ steht ganz im Zeichen des „Online-Zeitalters“: Die erste online-Hebammenpraxis der Schweiz stellt sich vor, die APP „Datamama, die evidenbasierte Informationen den Eltern zur Verfügung stellt, wird vorgestellt und das Instagram-Märchen der perfekten Schwangerschaft wird beleuchtet.

Dann bekommen die Hebammen-Studierenden die Bühne und stellen in Kurzform laufende Projekte vor.

Während des gesamten Kongresses hat man wiederum die Möglichkeit Poster aus unterschiedlichen Wettbewerbskategorien zu studieren und sich ein Bild aktueller Projekten von Forschenden oder Studierenden zu machen.

Der Block 4 gibt ein Update zur Wundpflege. Einerseits soll die generelle Wundheilung und unterstützendes Wundmaterial wieder einmal im Zentrum stehen, andererseits aber auch spezielle Wundheilungsprozesse während der Wochenbettphase.

Der Nachmittag des 2. Kongresstages steht ganz im Zeichen der hebammengeleiteten Geburtshilfe: In mehreren Kurzinputs sollen eine breite Palette von hebammengeleiteten Modellen vorgestellt werden: Die Hebamme als Arbeitgeberin im ausserklinischen Setting, das Modell des Spitals Burgdorf, das Modell mit SHV-Anerkennung des Spital Uster, das Modell eines Geburtshauses in der Romandie, ein Modell eines Geburtshauses auf dem Gelände eines Regionalspitals (Bülach) oder hebammengeleitete Geburtshilfe im Belegsystem am Stadtspital in Genf. Einleitend wird die Hebammenprofessorin und Forscherin Jane Sandall, aus dem Vereinten Königreich (UK) die für uns Hebammen so wichtigen Evidenzen zu „Midwife-led-care“ live erläutern.

An beiden Tagen wird die diesjährige Gastsektion (Sektion Tessin) ihr erarbeitetes Projekt auf der Hauptbühne vorstellen. Die Auflösung des Posterwettbewerbs wird den Abschluss des Schweizerischen Hebammenkongresses 2025 bilden.

Die grosszügige Industrieausstellung wird am Nachmittag des ersten Tages und während des 2. Kongresstages ihre Tore geöffnet haben.

Das wissenschaftliche Komitee freut sich auf viele Teilnehmende, bis bald in Fribourg!

 

 

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Neue SHV-Weiterbildung in Zusammenarbeit mit Kinderschutz Schweiz

Haben Sie manchmal ein ungutes Gefühl, wenn Sie eine Situation zwischen Eltern und Kind miterleben?

Ansprechen oder nicht? Was ist Ihre Verantwortung als Hebamme, wo müssen Sie sich abgrenzen?

Möchten Sie mehr Sicherheit erlangen in Situationen, in denen Sie vermuten, dass ein Kind Gewalt erlebt? Dann ist diese Weiterbildung genau das Richtige für Sie:

Eltern unterstützen − Kinder schützen

Vom präventiven Kinderschutz bis zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdung − was Hebammen tun können

 Weitere Information und Anmeldung

Der SHV ist auch Mitglied des Netzwerks für gewaltfreie Erziehung

 

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Datenerhebung CIRS ambulant / Ankündigung

An der Delegiertenversammlung vom 17. Mai 2024 wurde der Antrag um Mitgliederbeitragserhöhung für Hebammen in eigener fachlicher Verantwortung um CHF 27 (exkl. MWSt) für das CIRS ambulant angenommen.

Um die Informationen korrekt an den Betreiber von CIRS ambulant zu übermitteln, werden die Daten mittels Umfrage bei allen Verbandsmitgliedern erfragt. Wir bitten alle, das Mail, welches Mitte Dezember versendet wird, bis am 3. Januar 2025 zu beantworten.

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Podcast Herztöne: Frühe Fehlgeburt: Ein Tabuthema in der Schwangerschaft

Fehlgeburten, vor allem in den ersten drei Monaten, sind ein Tabu. Kaum jemand spricht darüber, und entsprechend rar sind die Informationen über das, was auf betroffene Frauen zukommt, wenn die Fehlgeburt beim Ultraschall entdeckt wird: Curettage, medikamentöses Einleiten oder einfach nur Abwarten des natürlichen Verlaufs?

Die Hebamme und Pflegeexpertin Anouk Joliat hat ihre Masterthesis an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zum Abwarten verfasst. Im Podcast spricht sie über ihre eigenen Fehlgeburten, über ihre sehr persönlichen Interviews mit 15 Frauen und über ihre Schlussfolgerungen. Das Ziel ist, dass Betroffene – auch durch Hebammen – künftig besser begleitet werden.

Broschüre zur frühen Fehlgeburt
Fachstelle Kindsverlust
AWMF-Leitlinien

Broschüre zur frühen Fehlgeburt
Fachstelle Kindsverlust
AWMF-Leitlinien

Podcastfolge 55 zum Thema frühe Fehlgeburt jetzt hören. 

Zu allen Folgen von «Herztöne»

 

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Stellungnahmen des SHV 2024

Dieses Jahr hat der Schweizerische Hebammenverband (SHV) zu folgenden Themen Stellung bezogen:

  • Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
  • Zweite Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative). Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Gesundheitsberufegesetzes

Stellungnahmen des SHV hier einsehen

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Frohe Feiertage zum Jahresende

Das ganze Team des Schweizerischen Hebammenverbandes (SHV) wünscht allen Mitgliedern, Partnerorganisationen und Sponsoren eine besinnliche Adventszeit und ein frohes Weihnachtsfest! Herzlichen Dank für die wertvolle Unterstützung und Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.

Die Geschäftsstelle des SHV bleibt vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 geschlossen.

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Update – Tarifvereinbarungen

Anlässlich der letzten Verbandsnews vom 8. November 2024 hat der SHV berichtet, dass der Antrag um erneute Genehmigung des seit Juli 2020 bundesrätlich genehmigten Einzelleistungs-Tarifstrukturvertrages für ambulante Hebammenleistungen seitens Bundesamtes für Gesundheit (BAG) abgelehnt wurde.

Der Verband hat umgehend reagiert und hat zusammen mit den Versicherer-Verbänden einen Verlängerungsantrag eingereicht, damit der aktuell gültige Einzelleistungs-Tarifvertrag auch über das befristete Datum vom 31. Dezember weiterhin gültig bleibt. Die Antwort des Bundesrates steht noch aus. Da der Vorschlag zu einer weiteren befristeten Verlängerung aber vom BAG an die Tarifpartner gemacht wurde, kann man auf eine positive Antwort hoffen. Die Frage wird bleiben, ob die Verlängerung per Ende 2025 oder per Ende 2026 dauern wird. Der SHV hat sich für eine Verlängerung bis Ende 2026 stark gemacht.

Am 13. November fand ein Gespräch zwischen den Tarifpartnern (Santésuisse, curafutura,  IGGH®, SHV) und dem BAG statt.

Die gute Nachricht: Der SHV muss kein neues und vor allem kein vollständig datenbasiertes Kostenmodell einreichen. Das BAG ist mit dem gemeinsam erarbeiteten Argumentarium der Kostenfolgeberechnungen seit Vertragswechsel nicht einverstanden und möchte eine Überprüfung der Materialpauschalen und der Wegentschädigung. Weiter müssen die Tarifpartner interne Zahlen zur Infrastrukturpauschale, speziell für Nicht-Listen-Geburtshäuser (Geburtshäuser ausserhalb einer kantonalen Spitalliste), einsenden, damit man die Höhe von CHF 700.- auch für diese Leistungserbinger*innernkategorie besser nachvollziehen kann.

Zusätzlich zu all diesen Arbeiten müssen die Tarifpartner (analog allen Berufsverbänden im Gesundheitswesen, die via Grundversicherung Leistungen abrechnen, ein Konzept für ein jährliches Kostenmonitoring einreichen. Dieses Konzept muss bis Juni 2025 eingereicht sein.

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