Überarbeitetes Datenschutzgesetz ab 01.09.23: Was müssen Gesundheitsfachpersonen mit und ohne Angestellte beachten?

Die im Datenschutzgesetz und in kantonalen Vorschriften verankerten Grundsätze bezüglich Datenbearbeitung und Einwilligung seitens der Patientinnen und Patienten gewinnen im Zuge der Digitalisierung an Bedeutung. Die Datensicherheit rückt auch durch die zunehmende Cyberkriminalität sowohl für Spitäler als auch für die ambulant tätige Ärzteschaft und Gesundheitsfachpersonen in den Fokus.

Neues Datenschutzgesetz (DSG)
Das revidierte Datenschutzgesetz, welches im September 2023 in Kraft tritt, stärkt insbesondere die Selbstbestimmung über die eigenen Daten der betroffenen Personen – dies indem Verantwortliche zu erhöhter Transparenz verpflichtet und die Rechte der betroffenen Personen erweitert werden.
Folgende Änderungen sind für Gesundheitsfachpersonen und deren Organisationen von Bedeutung:

  • Die Definition der besonders schützenswerten Personendaten wird erweitert um genetische und biometrische Daten, sofern diese eine natürliche Person eindeutig identifizieren;
  • Die Datenbearbeitungen sind technisch und organisatorisch so zu gestalten, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden (Datenschutz durch Technik);
  • Die Datenbearbeitungen beschränken sich auf das für den Verwendungszweck notwendige Mindestmass (datenschutzfreundliche Voreinstellungen);
  • Es besteht neu eine Meldepflicht für Verletzungen der Datensicherheit;
  • Die Strafbestimmungen im DSG werden verschärft.

Und was heisst das nun für Hebammen? Um sich eine Übersicht zu verschaffen, welche Punkte man bereits heute für die eigene Arbeit umgesetzt hat und welche noch fehlen, empfiehlt der Schweizerische Hebammenverband als erstes das Infoblatt zum Datenschutz und das Dokument „FAQ“ zu studieren. 
Diese geben eine Übersicht über alle relevanten Themen und sind mit den entsprechenden Vorlagen oder Dokumenten zu Spezialthemen verlinkt. So kann man Schritt für Schritt die nötigen Anpassungen angehen. 

Die Dokumente, welche hier zur Verfügung gestellt werden, hat der Verband vom Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) bezogen und von physioswiss, der Verband der Physiotherapeut*innen, welche diese Dokumente für Gesundheitsfachpersonen adaptiert hat. An dieser Stelle herzlichen Dank! 

Der Verband plant für die Mitglieder online Webinare im Herbst, um nach Inkraftsetzung des Gesetzes die wichtigsten Fragen zu klären. 

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Unbedingt teilnehmen: Einzige Langzeit Kohortenstudie für Gesundheitsfachpersonen und pflegende Angehörige

Das ambitionierte Projekt SCOHPICA (Swiss COhort of Healthcare Professionals and Informal CAregivers), das von Unisanté in Lausanne geleitet und seit 2021 vom BAG mitfinanziert wird, zielt darauf ab, Gesundheitsfachkräften und pflegenden Angehörigen eine Stimme zu geben, um die Ursachen für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf und die Hindernisse bei der Personalerhaltung im Gesundheitswesen zu verstehen. Zu diesem Zweck sieht die Studie vor, die Laufbahnen der Teilnehmenden über mehrere Jahre hinweg zu verfolgen. Seit Oktober 2022 können alle in der Schweiz klinisch tätigen Gesundheitsfachkräfte am Projekt teilnehmen, indem sie sich in die Kohorte einschreiben.

Bitte unbedingt mitmachen, das ist die einzige laufende Datensammlung zu einer Studie, welche die Situation rund um den Fachkräftemangel und eben die persönlichen Gründe, den Job zu verlassen, untersuchen will. Das ist eine einmalige Chance, um mittels der erhobenen Daten eine solide Grundlage für zukünftige Projekte und  Argumente für Bund und Kantone zu erlangen! 

Hier mitmachen

 

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