23.06.2023
Komplizierte und zeitaufwendige Versicherungsadministration gehört der Vergangenheit an. Ab dem 1. Juli 2023 profitieren freiberufliche Hebammen dank der Zusammenarbeit von SHV und SWICA von einer umfassenden Deckung bei Krankheit und Unfall. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre verantwortungsvollen Aufgaben konzentrieren können, hat SWICA einen speziell auf die Bedürfnisse von Hebammen zugeschnittenen Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit entwickelt. Und damit nicht genug: Bei einem Wechsel übernimmt SWICA sämtliche Formalitäten.