Wussten Sie es?

Wichtiger Hinweis für Mitglieder, die während eines Zyklus Mutterschaftsurlaub beziehen:
Unter manuell erfassbare Bildungstätigkeiten kann „Mutterschaftsurlaub“ eingetragen werden. Diese Pauschale von 10 E-log-Punkten gilt pro Mutterschaftsurlaub. Um den Urlaub zu belegen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können eine Kopie des Familienbüchleins an der entsprechenden Stelle in Ihrem E-Log-Portfolio anbringen oder sie dem SHV per HIN-Mail schicken, wenn dies bei der Kontrolle verlangt wird (Mail an: schweizerischer-hebammenverband@hebamme-hin.ch )

 

Wichtiger Hinweis für Mitglieder, die Absenzen wegen Krankheit/Unfall haben:
Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten zur Folge hat und eine Teilnahme  an einer Weiterbildung unmöglich macht, kann „Krankheit“ oder „Unfall“ unter manuell erfassbare Bildungstätigkeiten eingetragen werden. Um die Abwesenheit zu belegen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können eine Kopie des Zertifikats an die entsprechende Stelle in Ihrem E-Log-Portfolio anhängen oder es dem SHV per HIN-Mail schicken, wenn dies bei der Kontrolle verlangt wird. (Mail an: schweizerischer-hebammenverband@hebamme-hin.ch )

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