Am 13.06.2024 hat Frau Nationalrätin Nadine Masshardt das Postulat 24.3667 mit folgenden Forderungen eingereicht:
Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht über die Rolle von Hebammen in der «Frühen Förderung und der Chancengleichheit» zu erstellen. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:
1.Welche Rolle können Hebammen in der Frühen Förderung und Chancengleichheit spielen? Wie können sie speziell vulnerable Familien in der Frühkindphase unterstützen?
2. Kantone und Vergütung: In welchen Kantonen sind Hebammen bereits in die Frühe Förderung eingebunden und was sind die Resultate? Wie werden die Hebammen vergütet?
3. Welche Massnahmen können auf Bundesebene getroffen werden, um Hebammen in der Frühen Förderung und der Chancengleichheit zu unterstützen?
Das Postulat wurde auch unter Einbezug der Expertise des SHV bereits im Jahre 2023 erarbeitet.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 28.08.2024 das Postulat zur Ablehnung empfohlen. Auszug aus der Begründung:
…«Die Vergütung von Tätigkeiten der Hebammen zur Unterstützung in sozialen Belastungssituationen ist nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgedeckt. Für Finanzierungsfragen in diesem Bereich sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung, welche Hebammen im Rahmen der Frühen Förderung zukommen kann. Allerdings liegt die Kompetenz für die Implementierung entsprechender Ansätze bei den Kantonen. Der geforderte Bericht würde zudem insgesamt bezüglich der Rolle der Hebammen bei der Frühen Förderung und Chancengleichheit und der Finanzierung entsprechender Massnahmen kaum neue Erkenntnisse bringen.»
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