14.02.2023
Im Dezember letzten Jahres haben die Verantwortlichen SHV einen Änderungsantrag für den Artikel 15, «Stillberatung» der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beim BAG eingereicht. Solche Änderungsanträge sind sehr ressourcenintensiv, da man mit nationalen und internationalen Evidenzen argumentieren und einen Kostenimpact auf die ganze Schweiz, sollten Mehrleistungen gefordert werden, kalkulieren muss. Wir sind gespannt auf die Antwort des BAG.
Welches sind die Hauptforderungen?
- Titelanpassung: Neu: Stillberatung und Beratung über Ernährungsmöglichkeiten des Kindes
- 5 Sitzungen anstelle der heutigen 3 in der Grundversicherung verankern
- Stillberatungen bereits während der Schwangerschaft ermöglichen
- Passus «Stillberatung auf ärztliche Verordnung» im Gesetzestext verankern
- Textanpassung betreffend Ernährungsmöglichkeiten des Kindes für nichtstillende Menschen vornehmen
- Textanpassung betreffend Beratung von Männern in homosexuellen Beziehungen vornehmen
- Textanpassung betreffend Beratung von Menschen, die einen Säugling adoptieren oder in Pflege nehmen, vornehmen
- Passus für individuelle Stilldauer verankern
Folgende Organisationen haben den Antrag des SHV mitunterzeichnet:
- BSS – Berufsverband Schweizerischer Still- und Laktationsberaterinnen
- Stillförderung Schweiz
- Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen männer.ch
- Dachverband Regenbogenfamilien