Im Februar 2023 hat der Verband informiert, dass im Dezember 2022 einen Änderungsantrag betreffend dem Artikel 15 KLV «Stillberatung» beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht wurde. Diese Information kann man hier nachlesen.
Das BAG hat den Verband nun kontaktiert und (nochmals) um Geduld bis Ende Jahr für ihre Antwort gebeten. Grund für die Verzögerung seien Ausfälle im Team aufgrund von Mutterschaft. Wir warten daher weiter, leider.
Pro memoria: Die Hauptforderungen des Antrags, der interprofessionell eingereicht wurde, sind:
Welches sind die Hauptforderungen?
- Titelanpassung: Neu: Stillberatung und Beratung über Ernährungsmöglichkeiten des Kindes
- 5 Sitzungen anstelle der heutigen 3 in der Grundversicherung verankern
- Stillberatungen bereits während der Schwangerschaft ermöglichen
- Passus «Stillberatung auf ärztliche Verordnung» im Gesetzestext verankern
- Textanpassung betreffend Ernährungsmöglichkeiten des Kindes für nichtstillende Menschen vornehmen
- Textanpassung betreffend Beratung von Männern in homosexuellen Beziehungen vornehmen
- Textanpassung betreffend Beratung von Menschen, die einen Säugling adoptieren oder in Pflege nehmen, vornehmen
- Passus für individuelle Stilldauer verankern
Folgende Organisationen haben den Antrag des SHV mitunterzeichnet:
- BSS – Berufsverband Schweizerischer Still- und Laktationsberaterinnen
- Stillförderung Schweiz
- Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen männer.ch
- Dachverband Regenbogenfamilien
