Online-Befragung der Schweizer Bevölkerung im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) – bitte teilen!

Informationen des BSV:
Wir laden Sie herzlich ein, an einer wichtigen Online-Befragung der Schweizer Bevölkerung teilzunehmen. Die Befragung wird im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) durchgeführt.

Ziel ist es, eine fundierte Datengrundlage zu schaffen, um die bestehenden Regelungen im Bereich der Sozialversicherungen beim Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft, Geburt oder erster Lebenszeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen – beispielsweise durch die Einführung eines bezahlten Urlaubs. Zudem geht die Umfrage mit zahlreichen Fragen darum, wie Familien den Kindsverlust erleben. 
Teilnehmen können betroffene Mütter und Väter, Angehörige, Interessierte sowie begleitende Fachpersonen. 

Die Umfrage ist anonym, Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für wissenschaftliche Zwecke verwendet.
Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich gerne direkt an: umfrage_bsv@sotomo.ch

 

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Parlament einigt sich zu Vaterschaftsurlaub auch bei Totgeburt

National- und Ständerat haben sich darauf geeinigt, unter welchen Umständen ein Vaterschaftsurlaub bei einer Totgeburt eines Babys gewährt werden soll. Der Nationalrat schloss sich am 12.06.2024 einem Vorschlag des Ständerats an.

Wenn ein Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt, hat heute die Mutter Anrecht auf Mutterschaftsurlaub, falls die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Der Vater und seit der Einführung der „Ehe für alle“ auch der andere Elternteil haben in einer solchen Situation gemäss der geltenden Gesetzgebung keinen entsprechenden Anspruch.

Diese Lücke will das Parlament schliessen. Es sei eine traumatische Erfahrung, wenn ein Kind bei der Geburt sterbe oder es tot geboren werde, sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE) im März im Ständerat. Auch Väter sollten Urlaub in Anspruch nehmen können, wenn ihnen ein solches Ereignis widerfahre.

Die eidgenössischen Räte wollen einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub dann gewähren, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt oder in den vierzehn Tagen danach stirbt. Die Zeitdauer des Vaterschaftsurlaubs läuft ab Totgeburt oder Tod.

Der Bundesrat hat nach dieser Einigung den Auftrag erhalten, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen. (Inkrafttreten ist noch nicht kommuniziert). 

Die Verbandsverantwortlichen freuen sich sehr über diesen Entscheid, haben Sie sich doch mit einem breit verteilten Unterstützungsschreiben für dieses wichtige Anliegen eingesetzt. Zur Verbandsnews vom 15.05.2024

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