AG Spitalhebammen: Update Petition für faire Pikett- und Überzeitentschädigung

Die Datenerhebung zum IST-Zustand in den Spitäler Zürich und Schaffhausen hat die Arbeitsgruppe (AG genannt) im November 2022 abgeschlossen. Im Mai 2023 folgte die Erhebung der Bedürfnisse der Spitalhebammen bezüglich Pikett- und Überzeitentschädigung. Erste Ergebnisse zeigen die Wichtigkeit, dass Hebammen ihre Stimme erheben und auf die Arbeitsbedingungen im Spital aufmerksam machen. An der Umfrage haben 158 Spitalhebammen aus Zürich und Schaffhausen teilgenommen.

 Mindestens das Vierfache ist erforderlich
Um sich fair entschädigt zu fühlen, bedarf es für die grosse Mehrheit (93%) eine finanzielle Entlöhnung. Die Hälfte davon wünscht sich sowohl eine finanzielle wie auch zeitliche Entschädigung. Für 87.8% sollte die Pikettentschädigung mindestens 100 CHF betragen für einen Dienst von 8,5 Stunden (11,70 CHF/h). Die Diskrepanz zum IST-Zustand ist verheerend gross. Bei der Mehrheit der Spitäler (64,3%) liegt die Entschädigung bei 3 CHF oder weniger pro Stunde.

Klare Stimmen zum Abbau von Überzeit in Pikettbereitschaft
Wenn Überzeit im Pikettdienst abgebaut werden muss, ist das für 86.4% störend. Überzeit soll laut knapp zwei Dritteln (59.6%) der Teilnehmerinnen durch Freizeit kompensiert werden. Einige (13.7%) wünschen sich, dass der Ausgleich situationsabhängig durch Freizeit oder finanzielle Entschädigung erfolgt.

Stimmen der Teilnehmerinnen:

Überzeit im Pikett zu kompensieren, entspricht nicht dem Prinzip von „Freizeit“, da man während dieser Zeit ja trotzdem arbeitsbereit ist und auch nicht planen kann.

Und wenn mit Pikett, dann mit fairer Entlöhnung!

Ausblick
Die AG konnte ihr Projekt und die geplante Petition am Schweizerischen Hebammenkongress vorstellen. Um sicherzustellen, dass die Petition trotz unterschiedlicher Landessprachen eine hohe Sichtbarkeit erlangt, ist die AG auf die Mitwirkung verschiedener Sektionen angewiesen. Sektionen oder interessierte Personen dürfen sich gerne über folgende E-Mail-Adresse melden: mail@spitalhebammen.ch

Die nächsten Arbeitsschritte umfassen die Erstellung der Forderungen und das Verfassen eines Argumentariums.

Eine fluktuierende Arbeitsbelastung im Gebärsaal ist unumgänglich und Hebammen bringen die nötige Flexibilität mit diese zu meistern. Die Umfrage zeigt, dass neue Regelungen und Modelle erforderlich sind, um dies fair zu entschädigen.

Arbeitsgruppe Faire Pikett- und Überzeitentschädigung:

Natascha Suter, Carmen Dünki und Katja von Schulthess

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Petition für faire Pikett- und Überzeitentschädigung für Spitalhebammen

Die Arbeitsgruppe „Faire Pikett- und Überzeitentschädigung“ ist online!

Seit Dezember 2022 ist die Homepage der AG aufgeschaltet: www.spitalhebammen.ch. Die AG stellt sich vor, das Petitionsziel wird dargelegt und Neuigkeiten veröffentlicht. Ausserdem werden spannende Fakten publiziert, beispielsweise eine Übersicht über die Regelungen der Pikett- und Überzeitentschädigungen in den Spitälern in Zürich und Schaffhausen.

 In mehr als der Hälfte der Geburtenabteilungen in Zürich und Schaffhausen beträgt die Pikettentschädigung weniger als 3.- CHF pro Stunde. Zu diesem ernüchternden Ergebnis ist die Umfrage bei den leitenden Hebammen der spitalinternen Geburtenabteilungen der Kantone Zürich und Schaffhausen gekommen. Die im Herbst 2022 durchgeführte Erhebung des IST-Zustandes ermöglicht der Arbeitsgruppe „Faire Pikett- und Überzeitentschädigung“ (AG) eine detaillierte Übersicht über die jeweiligen Regelungen zur Pikett- und Überzeitentschädigungen für angestellte Spitalhebammen.

Bei rund einem Drittel (35.7%) von den insgesamt 14 Geburtenabteilungen der Spitäler in den Kantonen Zürich und Schaffhausen sind Pikettdienste fester Bestandteil des Dienstplans. Bei den übrigen Geburtenabteilungen dienen Pikettdienste als Notlösung bei personellen Engpässen.

Der Zeitzuschlag für einen Einsatz aus dem Pikettdienst bewegt sich zwischen 10-30%, in der Mehrheit der Geburtenabteilungen (78.6%) wird jedoch kein Zeitzuschlag gutgeschrieben.

In mehr als der Hälfte (57.2%) der befragten Geburtenabteilungen wird Überzeit teilweise in Pikettbereitschaft abgebaut. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden ihre Überzeit auf Abruf kompensieren. Folglich haben sie nicht die gleichen Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Freizeit, wie ohne Pikettbereitschaft.

Das kurzfristige Einspringen wird bei 64.3% der Geburtenabteilungen entlöhnt oder belohnt. Das Verständnis von Kurzfristigkeit variiert je nach Geburtenabteilung, ebenso wie die Entschädigung dafür. Die meisten Geburtenabteilungen entschädigen die Flexibilität ihrer Mitarbeitenden monetär. Hier reicht die Bandbreite von 6.- CHF pro Stunde beim Einspringen innerhalb 48 Stunden bis 100.- CHF pauschal beim Einspringen innerhalb 24, respektive 48 Stunden je nach Geburtenabteilung.

Aufgrund dieser Daten wird eine weitere Umfrage geplant: Im nächsten Schritt werden die Spitalhebammen zu ihren Vorstellungen einer fairen Pikett- und Überzeitentschädigung befragt.

Arbeitsgruppe Faire Pikett- und Überzeitentschädigung (AG genannt)
Natascha Suter, Carmen Dünki und Katja von Schulthess

Datenauswertung_Petition Spitalhebammen

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