Parlament einigt sich zu Vaterschaftsurlaub auch bei Totgeburt

National- und Ständerat haben sich darauf geeinigt, unter welchen Umständen ein Vaterschaftsurlaub bei einer Totgeburt eines Babys gewährt werden soll. Der Nationalrat schloss sich am 12.06.2024 einem Vorschlag des Ständerats an.

Wenn ein Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt, hat heute die Mutter Anrecht auf Mutterschaftsurlaub, falls die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Der Vater und seit der Einführung der „Ehe für alle“ auch der andere Elternteil haben in einer solchen Situation gemäss der geltenden Gesetzgebung keinen entsprechenden Anspruch.

Diese Lücke will das Parlament schliessen. Es sei eine traumatische Erfahrung, wenn ein Kind bei der Geburt sterbe oder es tot geboren werde, sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE) im März im Ständerat. Auch Väter sollten Urlaub in Anspruch nehmen können, wenn ihnen ein solches Ereignis widerfahre.

Die eidgenössischen Räte wollen einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub dann gewähren, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt oder in den vierzehn Tagen danach stirbt. Die Zeitdauer des Vaterschaftsurlaubs läuft ab Totgeburt oder Tod.

Der Bundesrat hat nach dieser Einigung den Auftrag erhalten, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen. (Inkrafttreten ist noch nicht kommuniziert). 

Die Verbandsverantwortlichen freuen sich sehr über diesen Entscheid, haben Sie sich doch mit einem breit verteilten Unterstützungsschreiben für dieses wichtige Anliegen eingesetzt. Zur Verbandsnews vom 15.05.2024

zum Artikel
Der SHV empfiehlt die Annahme der Motion «Vaterschaftsurlaub soll bei neonatalem Tod nicht erlöschen» 22.4013

Anlässlich der Sondersession im April hat der SHV in Absprache mit der Motionärin, Frau Sarah Wyss, SP/BS,  folgendes Schreiben an alle Mitglieder des Nationalrates versendet: 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Nationalrats

Der Nationalrat behandelt in der Sondersession am 16. oder am 17. April die Motion «Vaterschaftsurlaub soll bei neonatalem Tod nicht erlöschen»  22.4013. Der Schweizerische Hebammenverband bittet Sie, die Motion von Sarah Wyss anzunehmen.

Der Verlust eines Kindes ist stets mit unermesslichem Leid verbunden. Die Annahme der Motion ermöglicht es, dass die Eltern die ersten Tage zusammen verbringen können, wenn ihr Kind kurz nach der Geburt stirbt. Dies ist einerseits für den Trauerprozess sehr wichtig und erlaubt es andererseits, die unzähligen organisatorischen Aufgaben rund um die Autopsie oder Beisetzung fristgerecht zu erledigen. Werden die Väter gezwungen, sofort nach dem Tod des Kindes weiterzuarbeiten, so sinkt die Arbeitsqualität und das Risiko von Berufsunfällen nimmt zu.

Die Zahl der Kinder, die kurz nach der Geburt sterben, ist glücklicherweise sehr tief. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament eine national einheitliche Lösung verabschiedet. Derzeit sind die Väter vollumfänglich vom Goodwill ihrer Arbeitgeber abhängig oder bitten den Hausarzt um eine Krankschreibung, denn die Arbeitsfähigkeit ist nicht gegeben. Selbständigerwerbende müssen den Erwerbsausfall selber decken, wenn sie ein paar Freitage benötigen, um zu Trauern.

Die Kosten der Annahme der Motion sind verhältnismässig gering, der Nutzen für die betroffenen Väter ist sehr hoch. Geht man von 200 Babys pro Jahr aus, dann entstehen in der EO maximale Kosten von CHF 600’000 (200 Väter * CHF 3’080 = Höchstbetrag).

Wir sprechen uns klar für die Annahme der Motion und damit für eine national einheitliche Lösung aus.

zum Artikel
Der SHV unterstützt das Komitee für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub

Am 7. Juni war der nationale Vätertag. Und hoffentlich war es ein historischer Vätertag – hoffentlich war es der letzte, ohne Vaterschaftsurlaub in der Schweiz. Denn am 27. September wird die Schweiz über einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub abstimmen. Das Anliegen ist ein breit abgestützter Kompromiss und wurde im Parlament von einer deutlichen Mehrheit unterstützt.

zum Artikel