Präzisierte Vorgaben für Pflichtweiterbildungen im Weiterbildungszyklus 2023-2025

Die zwei Pflichtweiterbildungen zu den Themenschwerpunkten «Reanimation des Neugeborenen» sowie «Reanimation des Erwachsenen» müssen je einmal während des Dreijahreszyklus der Fort- und Weiterbildungspflicht absolviert werden. Der Bildungsanbieter kann frei gewählt werden. Die Vorgaben für Pflichtweiterbildungen wurden durch den Zentralvorstand per 26.01.2023 präzisiert:

  • Reanimation des Erwachsenen: Es muss ein BLS-AED-SRC-Komplett-Zertifikat vorliegen. Refresher werden nicht anerkannt.
  • Reanimation des Neugeborenen: Es muss eine Weiterbildung im Bereich «Reanimation des Neugeborenen» vorliegen (ohne Vorgabe einer Mindestdauer). Der Zentralvorstand empfiehlt das «start4neo-Zertifikat».

Informationen zur Weiterbildungspflicht im Anhang 1 des Geschäftsreglements SHV

Informationen zu den Pflichtweiterbildungen in der neuen Weiterbildungsbroschüre 2023/24

 

 

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