26.03.2025
Es ist eine Form der teilnehmenden Beobachtung und dauert meist einen Tag. Diese informelle Bildungsleistung wird mit einer Pauschale von drei Log-Punkten abgegolten. Damit die Bildungsleistungen beim Controlling berücksichtigt werden, müssen bei deren manueller Erfassung die geforderten Nachweise gemäss dem Dokument «Bildungsleistungen und Pauschalen» in den Downloads auf der Plattform www.e-log.ch hinterlegt werden.
